Wie hoch ist das Krankengeld bei Krebs? Krankentagegeldversicherung - Verdienstausfall absichern
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arbeitgeber in der Regel eine Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen.
Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten pflichtversicherten Arbeitnehmer für maximal 72 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4.987,50 Euro im Monat - Stand 2023) - jedoch maximal 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.
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Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichert Arbeitnehmer finanziell ab. Arbeitgeber sind verpflichtet, für bis zu 6 Wochen das volle Gehalt zu bezahlen, wenn Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. Arbeitnehmer müssen jedoch mindestens seit vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben.
Fortsetzungserkrankung
Sofern Arbeitnehmer in einem kurzen Zeitraum aufgrund derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig werden, handelt es sich um eine sogenannte Fortsetzungskrankheit. Ein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur, wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist oder mindestens sechs Monate eine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.
Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gewährt für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die Zeiten der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden bei der Berechnung der 78 Wochen angerechnet.
Den genannten 3-Jahres-Zeitraum nennt man Blockfrist.
Diese beginnt, wenn erstmalig eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Ausgangspunkt für die sogenannten Blockfristen ist der erstmalige Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen der derselben Krankheit. Für jede Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist eine eigene Blockfrist zu bilden, auch wenn der Krankengeldanspruch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums nicht verlängert werden kann.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren längstens für 78 Wochen Krankengeld. Danach endet der Anspruch auf Krankengeld automatisch - die Zahlung wird von der Krankenkasse eingestellt. Die Beendigung der Krankengeldzahlung nach 78 Wochen wird als Aussteuerung bezeichnet. Nach der Aussteuerung sind/werden Betroffene in der Regel durch Arbeitslosengeld oder die Erwerbsminderungsrente entsprechend finanziell abgesichert.
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Leistungen der DFV Krankentagegeldversicherung
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