Bei der Gothaer Perikon handelt es sich um eine Fondsgebundene Dread Disease Risikoversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst 50 schwere Krankheiten. Ihre Beiträge werden ohne Ausgabeaufschlag in Fonds investiert, die Sie selbst auswählen.
Die Risiko- und Verwaltungskosten werden während der gesamten Vertragslaufzeit aus dem Fondsvermögen finanziert - die Beitragshöhe für die ersten fünf Jahre ist garantiert - unabhängig von der Fondsentwicklung. An der Wertentwicklung Ihrer Fonds wird Ihr Vertrag in vollem Umfang beteiligt.
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Leistung bei Eintritt einer versicherten Krankheit: Nach Diagnose einer der 50 versicherten Krankheiten leistet die Gothaer Perikon eine einmalige Kapitalzahlung (im Leistungsfall endet der Vertrag). Der Anspruch auf die Leistung der Versicherung entsteht in der Regel, wenn nach der ärztlichen Diagnose 28 Tage vergangen sind. Der Anspruch entsteht nur, wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt.
Leistung im Todesfall: Auszahlung der vereinbarten Todesfallsumme (der Vertrag endet mit Auszahlung der Todesfallleistung).
Leistung für mitversicherte Kinder:
Mitversichert sind leibliche und adoptierte Kinder im Alter von 1 - 17 Jahren bei Eintritt bestimmter Krankheiten - Auszahlung von 1/3 der Versicherungssumme, maximal jedoch 25.000 Euro.
Der Versicherungsschutz besteht für jedes Kind. Die versicherte Leistung wird für jedes Kind nur einmal gezahlt. Auszahlungen für mitversicherte Kinder sind insgesamt auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Kinder können ab dem Mindesteintrittsalter 1 Jahr auch als versicherte Person gegen schwere Krankheiten und Todesfall versichert werden.
Versicherbare Eintrittsalter: Personen im Alter von 1 bis 60 Jahren
Mindestversicherungsdauer: muss mindestens 5 Jahre betragen
Maximal mögliche Versicherungsdauer: bis Alter 100 Jahre
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Berufsunfähigkeitsschutz-Baustein:
Zahlung einer BU-Rente in vereinbarter Höhe für die verbleibende Leistungsdauer, sofern die versicherte Person mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig ist.
Mit Option auf Verlängerung des finanziellen Schutzes bei Berufsunfähigkeit:
Bei Eintritt einer schweren Krankheit hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Berufsunfähigkeitsschutz aufrechtzuerhalten.
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Leistung bei Erwerbsunfähigkeit: mindestens den unten angegebenen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer und bis zum Alter von 59 Jahren erwerbsunfähig wird. Dieser Prozentsatz beträgt:
bis einschließlich Alter 55 100 % / im Alter 59 50 %
Leistung bei Pflegebedürftigkeit: mindestens den unten angegebenen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird. Dieser Prozentsatz beträgt:
bis einschließlich Alter 55 100 % / ab dem Alter 59 noch 50 %
Art der versicherten Leistung | Mindest-Versicherungssumme | Höchst-Versicherungssumme |
Todesfall-Leistung | 5.000 Euro |
5.000.000 Euro (bei Kindern bis zur Vollendung 7. Lebensjahr Begrenzung auf 8.000 Euro) |
Leistung für Schwere Krankheiten |
5.000 Euro |
1.000.000 Euro (bei Kindern von 1 - 14 Jahren Begrenzung auf 150.000 Euro) |
Finanzielle Risikoprüfung / angemessene Versicherungssumme |
ab 150.001 Euro Versicherungssumme Angabe des Bruttoeinkommens der letzten 3 Jahre |
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Untersuchungsgrenzen für Arztbericht & ärztliche Untersuchung |
- ab 300.001 Euro und bis 1.000.000 Euro ärztliches Zeugnis - ab 1.000.000 Euro ärztliches Zeugnis, Labor und Ruhe- und Belastungs-EKG |
Nach Diagnose einer der 50 versicherten schweren Krankheiten leistet die Perikon Dread Disease Versicherung eine einmalige Kapitalzahlung. An der Wertentwicklung Ihrer Fonds wird Ihr Vertrag in vollem Umfang beteiligt. Bei entsprechender Wertentwicklung der Fonds haben Sie die Chance auf ein Fondsguthaben. Bleibt der Vertrag leistungsfrei, so gehört ein eventuell bei Ablauf noch vorhandenes Fondsvermögen dem Versicherungsnehmer!
Übersicht der bei Perikon versicherten schweren Erkrankungen: |
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Herzinfarkt (Myokardinfarkt) | Schwere Kopfverletzung |
Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) | Vorübergehendes Koma |
Schlaganfall (Apoplektischer Insult) | Dauerhaftes Koma |
Chronisches Nierenversagen (Anurie) | Bakterielle Hirnhautentzündung (Bakterielle Meningitis) |
Krebs | Hirngewebeentzündung (Enzephalitis) |
Hirntumor (Gutartiger Hirntumor bzw. benigner Hirntumor) | HIV-Infektion - erworben durch Bluttransfusion |
Multiple Sklerose - schubförmiger Verlauf | HIV-Infektion - erworben während der beruflichen Tätigkeit |
Multiple Sklerose - chronisch voranschreitender (progredienter) Verlauf |
Übrige Erkrankungen des zentralen Nervensystems |
Lähmung | Tödliche Krankheit (Terminal Illness) |
Kinderlähmung (Poliomyelitis) | Bypass-Operation der Herzkranzgefäße (Koronararterien) |
Parkinson'sche Krankheit | Operation der Hauptschlagader (Aorta) |
Schwere Motoneuronerkrankung | Operation der Herzklappen |
Blindheit | Organtransplantation |
Gehörlosigkeit | Aplastische Anämie |
Verlust der Sprache | Schwerer Unfall |
Verlust von Gliedmaßen | Rheumatische Arthritis (Polyarthritis) |
Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen |
Wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages an einer versicherten schweren Krankheit erkrankt, zahlt die Gothaer Perikon mindestens die vereinbarte Versicherungssumme. Das um ein Prozent erhöhte Fondsvermögen kann größer sein als die für den Fall der schweren Krankheit vereinbarte Leistung. In diesem Fall zahlt die Gothaer Perikon dieses erhöhte Fondsvermögen aus. Der Anspruch auf die Leistung der Versicherung entsteht in der Regel, wenn nach der ärztlichen Diagnose 28 Tage vergangen sind. Der Anspruch entsteht nur, wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt.
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Für diese Krankheiten gilt jeweils eine Wartezeit von 3 Monaten nach Zahlung des ersten Beitrages:
Mitversicherte Kinder haben erst Versicherungsschutz, wenn eine einjährige Wartezeit vorüber ist. Die Wartezeit beginnt, nachdem Sie den ersten Beitrag gezahlt haben oder mit der Geburt des Kindes. Es gilt der jeweils spätere Zeitpunkt.
Mindesteintrittsalter: 15 Jahre
Höchsteintrittsalter: 50 Jahre
Höchstablaufalter für Pflegebedürftigkeitsschutz: 100 Jahre
Höchstablaufalter für Erwerbsunfähigkeitsschutz: bis Alter 59 Jahre erfolgt die Leistung bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflege laut Definition*.
Ab Alter 60 Jahre wird eine Leistung nur noch bei Pflege laut Definition* fällig.
*Definition für die Leistung bei Erwerbsunfähigkeit: Gothaer Perikon bezahlt bis zum Alter von 55 Jahren die vereinbarte Summe. Ab 56 Jahren wird die vereinbarte Summe anteilig ausbezahlt. Der Prozentsatz beträgt - im Alter 56: 87,5 %, - im Alter 57: 75 %, - im Alter 58: 62,5 %, - im Alter 59: 50 %.
*Definition für Leistung bei Pflegebedürftigkeit: Die Gothaer Perikon bezahlt bis zum Alter von 55 Jahren die vereinbarte Summe. Ab 56 Jahren wird die vereinbarte Summe anteilig ausbezahlt. Der Prozentsatz beträgt - im Alter 56: 87,5 %, - im Alter 57: 75 %, - im Alter 58: 62,5 %, - ab dem Alter 59: 50 %.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen Gothaer Perikon der Gothaer Lebensversicherung-AG.
Für alle, die Ihre Arbeitskraft bereits über eine Berufsunfähigkeits-Versicherung - sog. BU-Rente - abgesichert haben, ist die Dread Disease Versicherung eine ideale Ergänzungs-Versicherung! Ebenso für alle, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Verletzungen (BU-Ausschlussklauseln) keine oder keine vollwertige BU-Versicherung beantragen können.
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