Die Nürnberger ErnstfallSchutz Dread Disease Premium Risikoversicherung bietet Schutz in Form einer einmaligen Kapitalzahlung bei Eintritt einer der 50 versicherten schweren Krankheiten oder bei Tod. Leistungsvoraussetzung ist die erste Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung und Überleben der Karenzzeit von 14 Tagen oder der Todesfall.
Mit Second-Event Zweitschutz:
Bei Eintritt einer weiteren schweren Krankheit steht das versicherte Kapital ein 2. Mal zur Verfügung.
Teilleistung von 50 % der Versicherungssumme (max. 25.000 Euro) bei einem minderschweren Grad der Erkrankungen Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose.
Soforthilfe: Sie erhalten 5 % der Versicherungssumme (bzw. Summe der gezahlten Beiträge) - schon ab der fachärztlichen Diagnose und Prognose der Leistungsvoraussetzungen.
Vorgezogene Todesfallleistung bei einer nicht versicherten Erkrankung/Verletzung: Diese Zahlung erhalten Sie vorab, wenn Ihre Lebenserwartung von 2 Fachärzten auf weniger als 12 Monate attestiert wird.
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Kinder sind beim Nürnberger ErnstfallSchutz jeweils ab der Geburt bis zu Ihrem 18. Geburtstag automatisch kostenlos mitversichert – mit insgesamt max. 50 % der Versicherungssumme bzw. bis zu 35.000 EUR bei Diagnose einer der versicherten Krankheiten. Bei adoptierten Kindern und Stiefkindern beginnt der Mitversicherungsschutz frühestens ab dem spätesten der folgenden Ereignisse: Adoption des Kindes / Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft der versicherten Person / Aufnahme des Stiefkinds in den Haushalt der versicherten Person. Sofern in dem Versicherungsvertrag mehrere Kinder beitragsfrei mitversichert werden, ist die Versicherungsleistung auf insgesamt 50 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mit dem erweiterten Schutz für Kinder und Jugendliche können Sie beim Nürnberger ErnstfallSchutz zusätzlich 8 schwere Erkrankungen bis zum 18. Geburtstag absichern:
Für Kinder ist auch eine selbständige Nürnberger ErnstfallSchutz Versicherung möglich - Kinder können ab dem 1. Geburtstag als versicherte Person versichert werden.
Versicherbare Eintrittsalter: Personen im Alter von 1 bis 70 Jahren
Mindestversicherungsdauer: die Versicherungsdauer muss mindestens 5 Jahre betragen
Lebenslange Absicherung möglich: das maximal versicherbare Endalter beträgt 100 Jahre
Art der versicherten Leistung | Mindest-Versicherungssumme | Höchst-Versicherungssumme |
Todesfall-Leistung |
15.000 Euro (Tarif Premium) |
2.000.000 Euro |
Leistung für Schwere Krankheiten |
25.000 Euro | 2.000.000 Euro |
Finanzielle Risikoprüfung / angemessene Versicherungssumme |
bis zur Versicherungssumme 250.000 Euro ist keine Einkommensangabe erforderlich. Als bedarfsgerecht wird das 2 - 10-fache des jährlichen Bruttoeinkommensangesehen angesehen. |
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Vorsorge für Kinder |
Bei Tod der versicherten Person vor ihrem 7. Geburtstag wird als Todesfallleistung maximal der Höchstbetrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten in Höhe von 8.000 Euro ausgezahlt. |
Untersuchungsgrenzen für Arztbericht & ärztliche Untersuchung |
Bis zu einer Versicherungssumme von 200.000 Euro sind keine Untersuchungen erforderlich. |
Die Nürnberger ErnstfallSchutz Versicherung zahlt Ihnen ein einmaliges Kapital bei Diagnose einer der 50 versicherten schweren Erkrankungen - unabhängig davon, ob Sie z. B. weiter berufstätig sein können. Die freie Verwendbarkeit der versicherten Leistung / Kapitalzahlung ist garantiert.
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Übersicht der versicherten schweren Krankheiten: |
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Gut- und Bösartige Tumore (2) | - Gutartiger Hirntumor | - Invasiv wachsender Krebs |
Herz-Kreislauf-Erkrankungen (10) |
- Angioplasti (Erweiterung verengter Blutgefäße) |
- Herzinfarkt (Gefäßverschluss Herz) |
- Bypass-Operation (Umgehung verengter Blutgefäße) |
- Herztransplantation | |
- Erste Operation an den Herzklappen | - Offene Operation an der Körperschlagader (Aorta) | |
- Konstriktive Perikarditis (Herzbeutelentzündung) |
- Operiertes Gehirnaneurysma (Gefäßerweiterung Gehirn) |
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- Kardiomyopathie (Herzmuskelerkrankung) |
- Schlaganfall (Gefäßverschluss Gehirn) | |
Innere Organe (7) |
- Ausfall der Bauchspeicheldrüsenfunktion |
- Schweres dialysepflichtiges Nierenversagen |
- Fortgeschrittenes Rheuma (chronische Gelenkentzündung) |
- Systemischer Lupus erythematodes (Autoimmunerkrankung) |
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- Schwere Erkrankung der Lunge |
- Organtransplantation: Leber, Niere, Lunge, Bauchspeicheldrüse |
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- Schwere Leberfunktionsstörung | ||
Grundfähigkeiten und Koma (5) | - Koma (Bewusstseinsstörung) | - Verlust des Hörens (Taubheit) |
- Pflegebedürftigkeit 15. - 67. Geburtstag |
- Verlust des Sehens (Blindheit) | |
- Verlust der Sprache | ||
Nervensystem (16) |
- Akute bakterielle Meningitis (Gehirnhautentzündung) |
- Muskeldystrophie (Muskelschwund) |
- Alzheimer-Erkrankung vor dem 67. Geburtstag (Gehirnveränderung) |
- Offene Operation im Gehirn | |
- Amyotrophische Lateralsklerose (Störung motorisches Nervensystem) |
- Parkinson-Krankheit (Schüttellähmung) | |
- Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (ZerstörungHirngewebe) |
- Primäre Lateralsklerose (Muskelschwäche) | |
- Familiäre Motoneuronerkrankung (erblicher Nervenzellenverlust) |
- Progressive Bulbärparalyse (Lähmung Nerven Gehirn) |
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- Kinderlähmung (Infektion Rückenmark) |
- Progressive spinale Muskelatrophie (Nervenstörung Rückenmark) |
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- Multiple Sklerose (chronische Entzündung Nervensystem) |
- Querschnittslähmung (Unterbrechung Nervenleitung Rückenmark) |
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- Multisystematrophie (Nervenzellenverlust Gehirn) |
- Schwere Erkrankung des zentralen Nervensystems vor dem 67. Geburtstag |
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Verletzungen (5) | - Amputation eines Armes oder Beines | - Schwere Verletzung des Kopfes und des Gehirns |
- Funktionsausfall oder Verlust eines Armes oder Beines |
- Verlust von Grundfähigkeiten infolge eines Unfalls |
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- Schwere Verbrennung, Verätzung, Erfrierung |
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Blut und Blutbildende Organe und Infektionen (5) |
- Aplastische Anämie (Störung Knochenmarksfunktion) |
- HIV-Infektion durch eine bestimmte berufliche Tätigkeit |
- Fortgeschrittene Hepatitis C durch eine bestimmte berufliche Tätigkeit |
- Knochenmarktransplantation | |
- Fortgeschrittene Hepatitis C (Leberentzündung) und/oder HIV- Infektion (Immunschwäche Virus) durch Transfusion von Blutprodukten |
Versicherungsfall ist die erste Diagnose des Eintritts einer versicherten schweren Erkrankung der versicherten Person durch einen medizinischen Dienstleister (z. B. Arzt, Heilpraktiker, Labor, Gesundheitsamt) während der Versicherungsdauer. Karenzzeit: es besteht eine Karenzzeit von 14 Tagen: Der Anspruch auf Leistung entsteht, wenn die versicherte Person einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen seit dem Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung oder sonstiger Leistungsauslöser überlebt. Im Fall des Überlebens zahlt die Nürnberger Lebensversicherung AG die vereinbarte Versicherungssumme.
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Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen Nürnberger ErnstfallSchutz der Nürnberger Lebensversicherung-AG.
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