Krebsfrüherkennung bei Frauen: Untersuchungen, Alter, Kosten

Die Krebsfrüherkennung bei Frauen hilft, Krebserkrankungen oder deren Vorstufen möglichst früh zu entdecken und besser behandeln zu können.  In Deutschland gibt es dafür ein gesetzlich geregeltes Programm zur Krebsfrüherkennung für Frauen, das je nach Alter verschiedene Untersuchungen umfasst.  Dazu gehören unter anderem Angebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs, Darmkrebs und Hautkrebs.  Die Teilnahme an diesen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist für gesetzlich versicherte Frauen in der Regel kostenfrei, wenn die vorgegebenen Altersgrenzen und Zeitabstände eingehalten werden.

Welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gibt es für Frauen?

Die gesetzliche Krebsfrüherkennung für Frauen umfasst mehrere Untersuchungen, die je nach Alter starten und in festen Abständen wiederholt werden. Dazu gehören vor allem die

  • gynäkologische Krebsfrüherkennung auf Gebärmutterhalskrebs
  • Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung
  • Angebote zur Darmkrebsfrüherkennung
  • sowie das Hautkrebs‑Screening.

Alle diese Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.

Gebärmutterhalskrebs: Früherkennung ab 20 Jahren

Frauen können bereits ab 20 Jahren die gynäkologische Krebsfrüherkennung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs nutzen. Dabei untersucht die Frauenärztin oder der Frauenarzt die inneren und äußeren Geschlechtsorgane und nimmt – je nach Alter – einen Zellabstrich vom Gebärmutterhals. Zwischen 20 und 34 Jahren ist ein jährlicher Pap‑Test vorgesehen, ab 35 Jahren wird alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus Pap‑Test und HPV‑Test angeboten. Diese Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, solange die Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle eingehalten werden.

Gebärmutterhalskrebs Früherkennung bei Frauen mit Pap Test und HPV Test
Krebsfrüherkennung von Gebärmutterhalskrebs: Pap‑Test und HPV‑Test zur Untersuchung des Gebärmutterhalses

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Brustkrebs: Tastuntersuchung und Mammographie‑Screening

Zur Brustkrebsfrüherkennung können Frauen ab 30 Jahren einmal jährlich eine ärztliche Tastuntersuchung der Brust und der Achselhöhlen in Anspruch nehmen. Dabei untersucht die Frauenärztin oder der Frauenarzt das Brustgewebe und die umliegenden Lymphknoten und achtet auf tastbare Veränderungen. Zusätzlich gibt es ein Mammographie‑Screening‑Programm: Frauen zwischen 50 und 75 Jahren werden alle zwei Jahre zu einer Röntgenuntersuchung der Brust eingeladen, um Brustkrebs möglichst früh zu entdecken. Die Kosten für Tastuntersuchung und Mammographie‑Screening sind Teil der gesetzlichen Krebsfrüherkennung für Frauen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Brustkrebsfrüherkennung mit ärztlicher Tastuntersuchung und Mammographie Screening
Brustkrebsfrüherkennung und Brustkrebsvorsorge: Tastuntersuchung und Mammographie Screening

Darmkrebs: Stuhltest und Darmspiegelung

Zur Darmkrebsfrüherkennung stehen Frauen ab 50 Jahren zwei Untersuchungen zur Verfügung: ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Stuhltest) und die Darmspiegelung. Der Stuhltest kann alle zwei Jahre durchgeführt werden und soll Hinweise auf Blutspuren geben, die von Polypen oder Tumoren stammen können. Alternativ oder ergänzend können Frauen ab 50 Jahren zweimal eine Vorsorge‑Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren in Anspruch nehmen, bei der der Darm von innen auf Vorstufen von Darmkrebs untersucht wird. Beide Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung gehören zum gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Darmkrebsfrüherkennung bei Frauen mit Stuhltest und Darmspiegelung
Darmkrebsvorsorge und Darmkrebsfrüherkennung bei Frauen: Stuhltest und Darmspiegelung

Hautkrebs: Hautkrebs‑Screening ab 35 Jahren

Frauen können ab 35 Jahren alle zwei Jahre an einem Hautkrebs‑Screening teilnehmen. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt die gesamte Haut von Kopf bis Fuß auf auffällige Leberflecken oder andere Veränderungen, um schwarzen und hellen Hautkrebs möglichst früh zu erkennen.

Das Hautkrebs‑Screening gehört zum gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Viele Hautärztinnen und Hautärzte empfehlen, verdächtige Stellen auch zwischen den Terminen im Blick zu behalten und ungewöhnliche Veränderungen frühzeitig abklären zu lassen. So lässt sich das Risiko senken, dass ein Hautkrebs erst in einem späten Stadium entdeckt wird.

Hautkrebsfrüherkennung bei Frauen mit ärztlichem Hautkrebsscreening
Hautkrebsscreening: Ärztliche Hautkrebsfrüherkennung mit Ganzkörperuntersuchung

Was zahlt die Krankenkasse bei der Krebsfrüherkennung für Frauen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die standardisierten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen, wenn die vorgesehenen Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle eingehalten werden. Dazu gehören die

  • gynäkologische Krebsfrüherkennung auf Gebärmutterhalskrebs ab 20 Jahren
  • die Brustkrebsfrüherkennung mit jährlicher Tastuntersuchung ab 30 Jahren und dem Mammographie‑Screening zwischen 50 und 75 Jahren
  • die Darmkrebsfrüherkennung mit Stuhltest oder Darmspiegelung ab 50 Jahren
  • sowie das Hautkrebs‑Screening ab 35 Jahren. 

Für diese Krebsfrüherkennung müssen gesetzlich versicherte Frauen in der Regel keine Zuzahlung leisten, da sie zum gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm gehören. Manche Krankenkassen bieten zusätzlich erweiterte oder früher beginnende Untersuchungen als freiwillige Satzungsleistungen an, über die man sich direkt bei der eigenen Kasse informieren sollte.

Regelmäßige Krebsfrüherkennungsuntersuchungen helfen Frauen, mögliche Krebserkrankungen oder ihre Vorstufen frühzeitig zu entdecken und die Behandlungschancen zu verbessern. Die Angebote der gesetzlichen Krebsfrüherkennung sollten deshalb konsequent genutzt werden – ergänzend kann eine private Krebsversicherung dabei unterstützen, die finanziellen Folgen einer Krebsdiagnose abzufedern. Informieren Sie sich dazu gerne ausführlicher auf unserer Seite zur Krebsversicherung. 

Hinweise, Transparenz und Quellen

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine ärztliche Beratung, sondern geben einen Überblick über die gesetzlichen Programme zur Krebsfrüherkennung für Frauen in Deutschland. Wir haben die Inhalte mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Die Informationen dienen als Orientierungshilfe und sollen Ihnen eine erste Auskunft zu den genannten Themen geben.

Grundlage sind unter anderem Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit, des Gemeinsamen Bundesausschusses, des Krebsinformationsdienstes sowie weiterer fachärztlicher Portale. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen können. Welche Untersuchungen im Einzelfall sinnvoll sind, welche Risiken bestehen und welche Kosten übernommen werden, sollten Frauen immer individuell mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen. Angaben zu Altersgrenzen, Untersuchungsintervallen und Leistungen können sich ändern; bitte prüfen Sie aktuelle Informationen bei Ihrer Krankenkasse oder auf den Seiten der genannten Institutionen.

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