Die InterRisk KreVita Krebsversicherung basiert auf einer Risikoabsicherung, die bei Erstdiagnose einer bestimmten bösartigen Krebserkrankung die versicherte Leistung einmalig zur uneingeschränkten freien Verfügung ausbezahlt.
Besonders familienfreundlich ist bei der InterRisk KreVita die kostenfreie automatische Mitversicherung der Kinder im Alter von 3 bis 18 Jahren. Im Fall einer Krebserkrankung des Kindes wird ein Drittel der Versicherungssumme, maximal 11.000 Euro, ausgezahlt.
Die Versicherungsleistung, die einmalig ausbezahlt wird, kann zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro beantragt werden und steht im Leistungsfall uneingeschränkt zur freien Verfügung. Zusätzlich besteht für die versicherte Person eine integrierte Todesfall-Leistung in Höhe von 5 % der Versicherungssumme - unabhängig von einer Krebserkrankung.
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Der Risikoprüfungsprozess ist bei der KreVita Krebsversicherung sehr schlank gehalten. Es genügt eine Gesundheitsfrage für die Risikobewertung. Dies bietet auch Menschen mit gewissen Vorerkrankungen einen Zugang zum Versicherungsschutz.
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Krebs gemäß den KreVita Krebsversicherung Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständiges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende Gewebe eingedrungen ist oder Metastasen (Fernableger) gebildet hat, eindeutig festgestellt wurde. Bei Krebsvorstufen und Krebsfrühformen wie zum Beispiel das Carcinoma in situ (Cis) oder Gebärmuttermundveränderungen wie die Zervixdysplasie (CIN I-III, PAP 1-4) wird vom Versicherer nicht geleistet. Unter dem Begriff "Krebs" versteht der Versicherer auch bösartige Tumore des Blutes (Leukämien), der blutbildenden Organe und des Lymphsystems (Morbus Hodgkin, maligne Lymphome).
Die Diagnose muss durch Vorlage des histopathologischen Befundes bestätigt werden. Der Versicherer leistet auch, wenn die Krebserkrankung durch einen Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch verursacht wurde oder eine Einnahme von Gift
zugrunde lag.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen:
Chronisch lymphatische Leukämie mit einem Schweregrad unter RAI Klasse I oder Binet Klasse A1. Hautkrebs, der nicht dem schwarzen Hautkrebs (dem malignen Melanom) zugeordnet werden kann, wie zum Beispiel der weiße Hautkrebs. Schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) in den frühen Stufen T 1 und T 2. Liegen bereits Metastasen vor, dann leistet der Versicherer auch in diesen frühen Stufen.
Prostatakrebs Stadium T 1. Schilddrüsenkrebs, wenn er als papillär eingestuft wurde und die Stufen T1-T3 aufweist. Liegen bereits Metastasen des Krebses außerhalb der Schilddrüse vor oder ist der Tumor in andere Organe eingewachsen, dann leistet der Versicherer auch in diesen Stufen. Harnblasenkarzinom des Stadiums T1.Non- Hodgkin - Lymphome des Stadiums 1 (nach der Ann Arbor Klassifikation). Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Zahlung im Versicherungsfall sowie den Leistungs-Ausschlüssen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Auf einen Blick | Produktbeschreibung InterRisk KreVita Krebsversicherung |
Tarif-Art |
Es handelt sich um eine Krebsversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und integriertem Todesfallschutz. Die Versicherungssumme wird fällig bei Eintritt einer Krebserkrankung (Erstdiagnose) während der Versicherungsdauer. |
Mindest-Versicherungssumme |
10.000 Euro |
Höchst-Versicherungssumme |
100.000 Euro |
Todesfall-Leistung |
Ja - für die versicherte Person in Höhe von 5 % der Versicherungssumme - unabhängig von einer Krebserkrankung |
Tarifkalkulation | Individuelle Beitragsermittlung nach Eintritts-Alter / Vertrags-Laufzeit und durch Raucher- / Nichtraucher-Tarife. Die InterRisk Lebensversicherungs-AG gewährt einen Sofortrabatt (Beitragsverrechnung) in Höhe der voraussichtlichen Überschussanteile. Diese hängen vom Risikoverlauf und der Kostenentwicklung ab. Der Sofortrabatt kann sich daher während der Vertragslaufzeit ändern (der aktuell gewährte Sofortrabatt beträgt 25 %). |
Wartezeit | Ja - 6 Monate ab dem Abschluss des Versicherungsvertrages |
Weltweiter Versicherungsschutz | JA - Sie haben weltweit Versicherungsschutz |
Beitragsfreistellung: - bei Arbeitsunfähigkeit - bei Arbeitslosigkeit |
Nein |
Genetische Vorbelastung |
InterRisk Lebensversicherung fragt bei Antragstellung nicht nach Krebserkrankungen in der Familie |
Gesundheitsprüfung Gesundheitsfragen |
Gesundheitsfrage: Wurde bei Ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Funktionsstörungen festgestellt bzw. stehen hierzu noch Untersuchungen aus: - Gut- und/oder bösartige Neubildungen, wie z.B. Krebs, Tumore, Knoten, Darmpolypen, Leukämie, Lymphom, Dysplasie (Zellveränderung). - Hautveränderungen, wie z.B. kontrollbedürftige, nicht sicher gutartige und/oder blutende Leberflecke. - dauerhafte (chronische) Infektionen, wie z.B. HIV, Hepatitis. - entzündliche Darmerkrankungen, wie z.B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa. - Zystennieren, wie z.B. polyzystische Nierenerkrankung. - fortbestehende schwere Lebererkrankungen, wie z.B. Leberzirrhose - fortbestehende schwere Lungenerkrankungen, wie z. B. Lungenfibrose |
Mindestlaufzeit | 2 Jahre |
Kinder-Mitversicherung |
JA - Kinder von 3 bis 18 Jahren sind kostenfrei mitversichert (je Kind 1/3 der Versicherungssumme - max. 11.000 Euro) - Versicherte Kinder: alle Kinder der versicherten Person oder ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Stiefkind der versicherten Person. - Versicherungsschutz für Kinder: es besteht Versicherungsschutz für alle Kinder der versicherten Person, wenn diese zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles mindestens 3 Jahre alt sind, jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Anspruch entsteht jedoch frühestens nach Ablauf der Wartezeit. |
Finanzielle Leistungen Versicherungs-Leistungen |
- Bei Erstdiagnose einer bestimmten bösartigen Krebserkrankung - im Leistungsfall steht die ausgezahlte Summe uneingeschränkt zur freien Verfügung - Die Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der bereits ins Umgebungsgewebe eingedrungen ist, eindeutig diagnostiziert wurde. Die Diagnose muss durch Vorlage des histologischen Befundes bestätigt sein. Bei Eintritt des Todesfalls der versicherten Person zahlt der Versicherer eine Todesfallleistung in Höhe von 5 % der vereinbarten Versicherungssumme. |
Mindesteintrittsalter | 18 Jahre |
Höchsteintrittsalter | 65 Jahre |
versicherbares Höchstendalter | 75 Jahre |
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen Krevita Krebsversicherung der InterRisk Lebensversicherungs-AG.
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