Krankengeld Versicherung - Krankentagegeld

Sowohl das Krankengeld als auch die Krankentagegeld Versicherung gleichen Einkommensverluste aus, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird gesetzlich Versicherten in der Regel nach der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Anspruch auf Krankentagegeld haben Sie, wenn Sie eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen haben.

 

Wer erhält Krankengeld?

Das Krankengeld wird gezahlt für:

  • Arbeitnehmer/innen
  • Auszubildende
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichert Arbeitnehmer finanziell ab. Arbeitgeber sind verpflichtet, für bis zu 6 Wochen das volle Gehalt zu bezahlen, wenn Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. Arbeitnehmer müssen jedoch mindestens seit vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben.

Fortsetzungserkrankung

Sofern Arbeitnehmer in einem kurzen Zeitraum aufgrund derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig werden, handelt es sich um eine sogenannte Fortsetzungskrankheit. Ein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur, wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist oder mindestens sechs Monate eine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gewährt für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, jedoch längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die Zeiten der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden bei der Berechnung der 78 Wochen angerechnet.

  • Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzu (das heißt, zwei Diagnosen begründen zeitgleich die Arbeitsunfähigkeit), verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht!
  • Nach Ablauf von drei Jahren entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung.

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Wieviel Krankengeld wird gezahlt?

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arbeitgeber in der Regel eine Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten pflichtversicherten Arbeitnehmer für maximal 72 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175 Euro im Monat - Stand 2024) - jedoch maximal 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.

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Blockfrist Krankengeld - 3-Jahres-Zeitraum

Den genannten 3-Jahres-Zeitraum nennt man Blockfrist.

 

Diese beginnt, wenn erstmalig eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Ausgangspunkt für die sogenannten Blockfristen ist der erstmalige Eintritt von Arbeitsunfähigkeit wegen der derselben Krankheit.

Für jede Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, ist eine eigene Blockfrist zu bilden, auch wenn der Krankengeld-Anspruch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums nicht verlängert werden kann.

 

Krankengeld Blockfrist
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Aussteuerung Krankengeld

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren längstens für 78 Wochen Krankengeld. Danach endet der Anspruch auf Krankengeld automatisch - die Zahlung wird von der Krankenkasse eingestellt. Die Beendigung der Krankengeldzahlung nach 78 Wochen wird als Aussteuerung bezeichnet. Nach der Aussteuerung sind/werden Betroffene in der Regel durch Arbeitslosengeld oder die Erwerbsminderungsrente entsprechend finanziell abgesichert. 

Warum eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist

Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie bei einer Krankschreibung von Ihrem Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen ihr volles Gehalt. Eine Unfallverletzung, Rückenbeschwerden oder eine psychische Erkrankung können schnell eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit herbeiführen. Nach der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitsgebers bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse für max. 72 Wochen ein Krankengeld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Krankentagegeldversicherung federt den Ausfall ab der 7. Krankheitswoche spürbar ab, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrem tatsächlichen Gehalt ausgleicht.

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DFV Krankentagegeldversicherung Deutsche Familienversicherung

Leistungen der DFV Krankentagegeldversicherung

  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • auch während Reha, Kur oder Krankenhausaufenthalt
  • auch bei Arbeitslosigkeit - max. 12 Monate
  • auch bei stufenweiser Wiedereingliederung
  • bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
  • Verdoppelung des Krankentagegeldes nach Ende der Höchstbezugsdauer der GKV
  • Sicher versichert - Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht!
  • Geburtspauschale
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Krankentagegeldversicherung

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der DFV Deutschen Familienversicherung AG.

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