Die Nürnberger Krebsversicherung leistet bei mehr als 300 Krebsarten und bietet bis zu 100.000 Euro Versicherungssumme per Online-Abschluss. Minderjährige Kinder können bei der Nürnberger Krebsversicherung über den "Kinderschutz" mitversichert werden.
Ein einfacher Online-Antrag ersetzt bei der Nürnberger Digital Krebsversicherung sämtlichen Papierkram. Eine genetische Vorbelastung ist nicht relevant - es spielt keine Rolle, ob in Ihrer Familie bereits eine Krebserkrankung vorgekommen ist. Leistungsfall ohne bürokratischen Aufwand: bei Diagnose eines versicherten Krebses reicht das Foto des Facharztberichts. Die Nürnberger Krebsversicherung ist jederzeit zum nächsten Monatsersten kündbar.
Der Zusatz-Tarif "Kinderschutz" ermöglicht bei der Nürnberger Krebsversicherung Digital die Kindermitversicherung aller minderjährigen Kinder. Für jedes Ihrer Kinder, das an Krebs erkrankt, erhalten Sie 50 % der vereinbarten Versicherungssumme zur freien Verwendung. Alle Kinder, die Sie zukünftig noch bekommen, sind mitversichert - dies gilt auch für adoptierte Kinder oder Stiefkinder.
Nach der Diagnose Krebs wird die versicherte Summe von der Krebsversicherung Digital zur freien Verwendung ausbezahlt. Die Versicherungssumme ist wählbar von 10.000 Euro bis 100.000 Euro und kann bis zum Höchstendalter 70 Jahre vereinbart werden.
Mit Assistance-Leistungen
zusätzlich wird Ihnen bei der Nürnberger Krebsversicherung eine Krebsbetreuung bereitgestellt. Sie erhalten für 12 Monate eine 1:1 Betreuung von akademisch ausgebildeten Ansprechpartnern, die Sie zu Ihrer Krebserkrankung medizinisch beraten und psychologische Unterstützung leisten.
Nürnberger Krebsversicherung Digital bezahlt die volle vereinbarte Versicherungssumme, wenn bei Ihnen eine Krebserkrankung während der vereinbarten Versicherungsdauer festgestellt und die Erstdiagnose nach Ablauf der Wartezeit gestellt wurde. Erstdiagnose ist die erstmalige gesicherte histologische Diagnose eines invasiv wachsenden Krebses. Invasiv wachsend ist der Krebs bei Vorliegen eines unkontrollierten Wachstums bösartiger Zellen, die dabei in gesundes Gewebe eindringen, dieses zerstören sowie streuen (metastasieren) können (wenn Sie bereits einen Leistungsantrag gestellt haben, aber vor der Auszahlung an Krebs sterben, geht die Auszahlung an den individuell bestimmten Nachlass).
Versichert sind auch:
• Leukämien,
• bösartige Lymphome (Hodgkin-, Non-Hodgkin Lymphome),
• schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom), welcher nach TNM Klassifikation mindestens das Stadium T2b hat,
• bösartige Knochenmarkerkrankungen,
• Prostatakarzinome, die nach TNM-Klassifikation mindestens die Größe T2 haben und
• papilläre und follikuläre Schilddrüsenkarzinome, die nach TNM-Klassifikation mindestens die Größe T3 haben.
Bei dem oben genannten schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom), den Prostatakarzinomen und Schilddrüsenkarzinomen erfolgt die Leistung unabhängig von der Größe (T), wenn sich Metastasen in benachbarten Lymphknoten (N) oder Fernmetastasen (M) gebildet haben. Eine Leistung erfolgt auch, wenn die Krebserkrankung im Zusammenhang mit Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenmissbrauch steht.
Folgende Erkrankungen sind in Abhängigkeit vom Stadium gemäß TNM Klassifikation von der Leistung ausgeschlossen:
• schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom), wenn sich dieser in einem geringeren Stadium als T2b befindet,
• frühe Prostatakarzinome, wenn sich diese in einem geringeren Stadium als T2 befinden,
• papilläre und follikuläre Schilddrüsenkarzinome, wenn sich diese in einem geringeren Stadium als T3 befinden und
• Frühformen von Krebs (Carcinoma in situ (cis)).
Der Versicherer leistet auch dann, wenn sich eine dieser Erkrankungen verschlimmert und ein versichertes Stadium erreicht, sofern sie erstmalig nach der Wartezeit diagnostiziert wurde. Bei dem oben genannten schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom), den Prostatakarzinomen und Schilddrüsenkarzinomen erfolgt eine Leistung unabhängig von der Größe, wenn sich Metastasen in benachbarten Lymphknoten oder Fernmetastasen gebildet haben.
Folgende Erkrankungen sind von der Leistung ausgeschlossen:
• Tumore, die nicht eindeutig bösartig sind (Prämaligne Tumore und Borderline Tumore),
• alle Formen von Hautkrebs, außer dem schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom siehe Absatz 3) und
• Krebs, der lediglich durch Testverfahren, die auf dem Nachweis von zirkulierenden Tumorzellen oder Tumor-assoziierten Molekülen in Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel, Urin oder Stuhl (liquid biopsy) ohne histopathologischen Befund basieren, nachgewiesen wurde.
Bei Vereinbarung der Tarifvariante "Kinderschutz" sind alle minderjährigen Kinder mitversichert. Sollte nach Ablauf der 6 monatigen Wartezeit eines Ihrer Kinder an Krebs erkranken, erhalten Sie 50 % der vereinbarten Versicherungssumme zur freien Verwendung ausbezahlt.
Der Versicherer bezahlt eine Todesfallleistung in Höhe von 5 % der vereinbarten Versicherungssumme, wenn Sie während der vereinbarten Versicherungsdauer und nach Ablauf der Wartezeit (6 Monate) sterben.
Assistance-Leistungen - Krebsbetreuung
Nach Anerkennung der Leistungspflicht aufgrund einer Krebserkrankung steht Ihnen ein vom Versicherer beauftragter Assisteur zur Seite. Bei dem Assisteur handelt es sich um einen Mitarbeiter eines unabhängigen qualifizierten Dienstleisters. Dadurch werden keine vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Dienstleister begründet. Eine Erbringung der Assistance-Leistungen durch den Versicherer ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie vereinbaren mit dem Dienstleister ein Erstgespräch. Im weiteren Verlauf finden bis zu 12 telefonische Kontakte, verteilt über 12 Monate hinweg, statt (Coaching). Im Rahmen des Coachings werden unter anderem folgende Inhalte behandelt:
• Situationsklärung und Klärung der Motivlage
• Wissensvermittlung zur Erkrankung
• Stressreduktion und Entspannung
• Umgang mit Nebenwirkungen
Die Gesprächsinhalte der Beratungstelefonate, der Kontaktaufnahme und der Fallvorstellung werden dem Versicherer nicht bekannt gegeben, sondern bleiben vertraulich. Der Versicherer erfährt lediglich, dass Assistance-Leistungen zu Ihrem Vertrag erbracht wurden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Zahlung sowie den Ausschlüssen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen für die Nürnberger Krebsversicherung Digital.
Auf einen Blick | Produktbeschreibung Nürnberger Krebsversicherung Digital |
Tarif-Art | Es handelt sich um eine Risikoversicherung mit zusätzlicher Absicherung von Krebs |
Mindest-Versicherungssumme | 10.000 Euro |
Höchst-Versicherungssumme | 100.000 Euro |
Todesfall-Leistung |
Ja - Im Todesfall bezahlt der Versicherer eine Todesfallleistung in Höhe von 5 % der vereinbarten Versicherungssumme - unabhängig von Krebs. Wenn Sie an einer gemeldeten Krebserkrankung versterben, bevor die Leistung erbracht werden kann, zahlt der Versicherer 100 % der Versicherungssumme an Ihre Erben aus. Stirbt ein mitversichertes Kind, wird keine Todesfallleistung erbracht. |
Tarifkalkulation | Es werden Nichtraucher- & Raucher- Tarife angeboten |
Wartezeit | JA - 6 Monate Wartezeit (die Wartezeit gilt sowohl für Krebserkrankungen als auch für den Todesfall). |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja - Sie haben weltweit Versicherungsschutz |
Beitragsfreistellung: - bei Arbeitsunfähigkeit - bei Arbeitslosigkeit |
Nein |
Genetische Vorbelastung | Nürnberger Lebensversicherung fragt bei Antragstellung nicht nach Krebserkrankungen in der Familie |
Gesundheitsprüfung Gesundheitsfrage |
Gesundheitsfragen 1.) Wurden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Drogen beraten oder behandelt? 2.) Wurden bei Ihnen innerhalb der letzten 10 Jahre eine der nachfolgenden Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen festgestellt oder wurden Sie diesbezüglich behandelt oder beraten (auch Verdachtsdiagnosen sind zu nennen)? - Gut- und / oder bösartiger Neubildungen (z. B. Krebs, Tumore, Knoten, Darmpolypen, Leukämie, Lymphom) - Entzündliche Darmerkrankungen - Kontrollbedürftige Hautveränderungen - Lungenerkrankung (z. B. COPD, Tuberkulose) - Lebererkrankung (z. B. Leberverfettung, Alkoholüberkonsum mit Leberschädigung) - Zystennieren (z. B. chronische Niereninsuffizienz, Angiomyolipom) - Dauerhafte (chronische) Infektionen |
Mindestlaufzeit | Die Krebsversicherung Digital ist jederzeit zum nächsten Monatsersten kündbar |
Kinder-Mitversicherung |
Ja - gegen geringen Mehrbeitrag möglich Kinderschutz - Mitversicherung aller minderjährigen Kinder. Sollte eines Ihrer Kinder nach Ablauf der 6 monatigen Wartezeit an Krebs erkranken, erhalten Sie 50 % der versicherten Leistung (Versicherungssumme), eine Todesfallleistung ist nicht Bestandteil des Kinderschutzes. Auch Kinder, die Sie zukünftig noch bekommen, sind mitversichert. Dies gilt auch für adoptierte Kinder oder Stiefkinder. WICHTIG: Kinder sind ab Vollendung der Geburt bis zu ihrem 18. Geburtstag nur dann automatisch versichert, sofern Sie bei Antragstellung den KINDERSCHUTZ - auch als aktuell kinderlose Person - beantragen / abschließen! ACHTUNG: nach Versicherungsbeginn läßt sich der KINDERSCHUTZ nicht nachträglich in den Versicherungsvertrag einschließen! |
Finanzielle Leistungen Versicherungs-Leistungen
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Todesfallschutz in Höhe von 5 % der Versicherungssumme (nicht für Kinder). Für Erwachsene Zahlung der vollen Versicherungssumme bei Diagnose Krebs / für Kinder Zahlung der halben Versicherungssumme. Assistance-Leistungen. |
Mindesteintrittsalter | 18 Jahre |
Höchsteintrittsalter | 65 Jahre |
Versicherbares Höchstendalter |
Das versicherbare Endalter kann wahlweise in 3 Leistungsstufen vereinbart werden: - Absicherung mindestens bis Alter 60 Jahre - Absicherung bis Alter 65 Jahre - Absicherung maximal bis Alter 70 Jahre |
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen Krebsversicherung Digital der Nürnberger Lebensversicherung-AG.