Krebsfrüherkennung in Deutschland: Untersuchungen, Alter, Kostenübernahme

Je früher Krebs oder seine Vorstufen entdeckt werden, desto besser sind in der Regel die Behandlungsmöglichkeiten und Heilungschancen. In Deutschland gibt es deshalb ein gesetzlich geregeltes Programm zur Krebsfrüherkennung, an dem Frauen und Männer ab bestimmten Altersgrenzen teilnehmen können. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die vorgegebenen Altersgrenzen und Zeitabstände eingehalten werden. Ausführliche Informationen zu Untersuchungen, Altersgrenzen und Kostenübernahme finden Sie auf unseren speziellen Seiten zur Krebsfrüherkennung bei Frauen und zur Krebsfrüherkennung bei Männern.

Unterschied zwischen Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung

Die Begriffe Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung werden häufig gleich benutzt, meinen aber nicht genau dasselbe. Unter Krebsvorsorge versteht man alle Maßnahmen, die das Entstehen von Krebs möglichst verhindern oder deutlich verringern sollen. Dazu gehört zum Beispiel, dass bei einer Darmspiegelung Polypen entfernt werden, bevor daraus Darmkrebs entstehen kann. Die Krebsfrüherkennung dagegen soll bereits entstandene Tumoren oder deren Vorstufen in einem möglichst frühen, oft noch beschwerdefreien Stadium entdecken. Beide Ansätze ergänzen sich und sind wichtige Bausteine, um das Risiko einer Krebserkrankung zu senken und die Heilungschancen zu verbessern. 

Krebsfrüherkennung: welche Unterstützung gibt es?

In Deutschland umfasst das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm derzeit Untersuchungen für fünf Krebsarten: Brustkrebs, Darmkrebs, Gebärmutterhalskrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs. Die Teilnahme ist freiwillig, gesetzlich Versicherte haben ab bestimmten Altersgrenzen jedoch einen Anspruch auf diese Leistungen. In den folgenden Abschnitten finden Sie eine Übersicht, welche Untersuchungen Frauen und Männer jeweils nutzen können. 

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Krebsfrüherkennung für Frauen

Für Frauen gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung vor allem Untersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs und Darmkrebs. Ab 20 Jahren wird einmal jährlich eine Untersuchung der Geschlechtsorgane angeboten, bei der zwischen 20 und 34 Jahren ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test) gemacht wird. Ab 35 Jahren folgt alle drei Jahre eine kombinierte Untersuchung aus Pap-Test und HPV-Test, wenn die Ergebnisse unauffällig sind. Zusätzlich gibt es ab 30 Jahren eine jährliche Tastuntersuchung der Brust und zwischen 50 und 75 Jahren das Mammographie-Screening alle zwei Jahre im Rahmen eines Einladungsprogramms. Für die Darmkrebsfrüherkennung bestehen – abhängig vom Alter – Ansprüche auf Stuhltests und Darmspiegelungen; weitere Details finden Sie auf unserer Seite zur Krebsfrüherkennung bei Frauen.

Hautkrebsfrüherkennung bei Frauen durch ärztliches Hautkrebsscreening
Krebsfrüherkennung für Frauen: Hautkrebs-Screening zur frühen Erkennung von Hautveränderungen

Krebsfrüherkennung für Männer

Für Männer umfasst die gesetzliche Krebsfrüherkennung vor allem Untersuchungen auf Prostatakrebs, Darmkrebs und Hautkrebs. Männer ab 45 Jahren können einmal jährlich eine Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane und der Prostata in Anspruch nehmen, bei der der Arzt oder die Ärztin unter anderem den Enddarm und die Prostata abtastet und nach Beschwerden fragt. Zusätzlich stehen – abhängig vom Alter – Angebote zur Darmkrebsfrüherkennung zur Verfügung, etwa Stuhltests auf verborgenes Blut und Darmspiegelungen im Rahmen des organisierten Darmkrebs-Screenings. Wie bei Frauen gehört auch für Männer ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening zum gesetzlichen Programm, bei dem die gesamte Haut auf verdächtige Veränderungen untersucht wird. Mehr Details zu Prostata‑, Darm‑ und Hautkrebs­Früherkennung bei Männern erhalten Sie auf unserer Seite zur Krebsfrüherkennung für Männer.

Dermatologin untersucht die Haut eines Mannes bei der Hautkrebs-Früherkennung
Krebsfrüherkennung für Männer: Hautkrebsscreening beim Dermatologen

Wer übernimmt die Kosten der Krebsfrüherkennung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für alle im Sozialgesetzbuch geregelten Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, sofern die jeweiligen Altersgrenzen und empfohlenen Untersuchungsintervalle eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Untersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs, Darmkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs im Rahmen der festgelegten Programme. Private Krankenversicherungen orientieren sich häufig an diesen Vorgaben, können je nach Tarif aber zusätzliche Leistungen oder frühere Untersuchungen einschließen. Untersuchungen außerhalb der empfohlenen Programme oder Zusatztests – etwa bestimmte Laborwerte oder erweiterte Bildgebung – werden dagegen oft als individuelle Gesundheitsleistungen angeboten und müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

Medizinische Krebsfrüherkennung – und was ist mit der finanziellen Vorsorge?

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können dazu beitragen, Tumoren oder ihre Vorstufen in einem möglichst frühen Stadium zu entdecken und damit die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung zu verbessern. Trotz aller medizinischen Fortschritte kann eine Krebsdiagnose jedoch immer auch finanzielle Folgen haben – etwa durch Verdienstausfall, zusätzliche Therapiekosten, Zuzahlungen oder notwendige Veränderungen im Alltag. In solchen Situationen kann eine spezielle Krebsversicherung sinnvoll sein: Sie zahlt im Leistungsfall eine vereinbarte Einmalzahlung aus, die Sie frei für Behandlungskosten, Lebenshaltungsausgaben oder andere dringend notwendige Ausgaben verwenden können. Einen Überblick über Leistungen, Optionen und Tarifbeispiele finden Sie auf unserer Seite zur KrebsversicherungJe nach Lebenssituation können außerdem eine Risikolebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung dazu beitragen, Angehörige finanziell abzusichern; auf unseren entsprechenden Seiten finden Sie dazu ausführliche Informationen. 

Wie können Sie Ihr persönliches Krebsrisiko beeinflussen?

Neben der Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen spielt der eigene Lebensstil eine wichtige Rolle für das persönliche Krebsrisiko. Fachgesellschaften empfehlen unter anderem, auf das Rauchen zu verzichten, Alkohol nur in Maßen zu konsumieren und auf ein normales Körpergewicht zu achten. Eine ausgewogene Ernährung mit viel Gemüse, Obst und ballaststoffreichen Lebensmitteln sowie regelmäßige körperliche Bewegung können zusätzlich zum Schutz beitragen. Wichtig ist außerdem ein bewusster Umgang mit UV-Strahlung – dazu gehören Sonnenschutzmittel, geeignete Kleidung und das Meiden intensiver Sonne, insbesondere in der Mittagszeit.

Hinweise, Transparenz und Quellen

Die Inhalte dieser Seite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt und dienen als Orientierungshilfe zu den in Deutschland angebotenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Sie ersetzen keine ärztliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder ständige Aktualität; gesetzliche Regelungen und Richtlinien können sich ändern. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Quellen (Auswahl): Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), gesund.bund.de, Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums, Deutsche Krebshilfe, Deutsche Krebsgesellschaft, Verbraucherzentrale.

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