Mit der Embea Krebsversicherung und dem Embea Kritische-Krankheiten-Schutz können Sie sich finanziell gegen die Folgen schwerer Erkrankungen absichern. Je nach gewähltem Tarif schützen Sie sich entweder nur bei Krebs oder zusätzlich auch bei Schlaganfall und Herzinfarkt. Die Versicherungssumme können Sie je nach Bedarf in unterschiedlichen Stufen vereinbaren – von 25.000 Euro bis zu 150.000 Euro. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und die vereinbarte Versicherungssumme wird im Leistungsfall als steuerfreie Einmalzahlung ausgezahlt. Besonders attraktiv ist außerdem, dass Ihre Kinder bei der Embea Krebsversicherung kostenlos mitversichert sind.
Anzeige*
Anzeige*

Die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme wird geleistet, wenn bei einer der versicherten Personen (bei Ihnen oder einem Ihrer Kinder) eine versicherte Krankheit diagnostiziert wird. Es sind nur diejenigen Krankheiten versichert, die in Ihrem Versicherungsschein vermerkt und wie folgt definiert sind:
Versicherte Krankheit Krebs - Das ist gemeint:
Krebs ist ein bösartiger Tumor, der durch unkontrolliertes Wachstum sowie zerstörendes Eindringen in umliegendes Gewebe sowie durch eine Tendenz zur Streuung (Metastasierung) gekennzeichnet ist. Im Sinne dieser Versicherung zählen dazu auch Leukämie, bösartige Lymphome und Sarkome. Die Diagnose muss durch einen Histopathologiebericht eines Facharztes bestätigt sein.
Versicherte Krankheit Schlaganfall - Das ist gemeint:
Ein Schlaganfall liegt vor, wenn durch unzureichende Blutversorgung oder Blutungen innerhalb des Schädels Hirngewebe abstirbt und ein neurologisches Defizit mit klinischer Symptomatik (z. B. Taubheitsgefühl, Lähmung, Sprachstörung usw.) entsteht. Die Diagnose eines neuen Schlaganfalls muss von einem Facharzt für Neurologie bestätigt und durch Befunde aus zuverlässigen bildgebenden Verfahren (z. B. MRT, CT) gestützt werden.
Versicherte Krankheit Herzinfarkt - Das ist gemeint:
Ein Herzinfarkt liegt vor, wenn ein Teil des Herzmuskels aufgrund unzureichender Blutzufuhr abstirbt - belegt durch typische Brustschmerzen, neue EKG-Veränderungen und einen charakteristischen Anstieg (außerhalb des Normbereiches) bzw. Abfall kardialer Biomarker (z. B. Troponin, CK-MB). Die Diagnose muss eindeutig sein und von einem Kardiologen bestätigt werden.
Die Diagnose einer der versicherten Krankheiten muss durch entsprechende klinische, radiologische oder histopathologische Untersuchungen bestätigt werden und von einem in Deutschland niedergelassenen Facharzt erstellt worden sein.
Ihre Kinder sind während der Vertragslaufzeit kostenlos mit 50% der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Schutz endet automatisch mit Vertragsende oder spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes – je nachdem, was zuerst eintritt. Alle Ihre leiblichen und adoptierten Kinder sowie Kinder, die während der Vertragslaufzeit zur Welt kommen, sind automatisch mitversichert und müssen nicht einzeln angemeldet werden. Wenn mehrere Ihrer Kinder erkranken, zahlt EMBEA die Leistung mehrfach aus. Die Auszahlung kann jedoch höchstens einmal pro Kind in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bei mehreren Personen mitversichert ist. Erkrankungen, die bei einem Kind bereits vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was bedeutet EMBEA?
Sie können sich mit bis zu 150.000 Euro Versicherungssumme absichern.
Ihre Kinder sind kostenlos mit 50% der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Ein weiterer Vorteil: Bei der Antragstellung wird nicht nach der Krankheitsgeschichte Ihrer Familienmitglieder gefragt. Sie müssen daher keine familiäre Krebsvorbelastung angeben.
Die Versicherung können Sie online beantragen, verwalten und jederzeit zum Monatsende kündigen.
Anzeige*
Bei dieser Tarifart handelt es sich um eine Versicherung gegen schwere Krankheiten. Sie können entweder die klassische Krebsversicherung beantragen oder sich gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag mit dem Kritische-Krankheiten-Schutz gegen Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkt absichern. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Wenn bei Ihnen oder Ihren Kindern eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert wird, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme beziehungsweise bei Kindern die Hälfte der Versicherungssumme steuerfrei ausbezahlt.
Kinder kostenlos mitversichert
Ihre Kinder sind während der Laufzeit des Vertrags kostenlos mit 50% der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Schutz endet automatisch mit Vertragsende oder spätestens mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Das bedeutet in der Praxis: Der Kinderschutz besteht nur während der Vertragslaufzeit. Läuft der Vertrag über die maximal möglichen 15 Jahre, endet die Kinder-Mitversicherung nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit, auch wenn das Kind oder die Kinder dann das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sollten. Versicherungsschutz besteht nicht für Erkrankungen, die bei dem Kind bereits vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden.
Versicherungssumme bis 150.000 Euro
Die Mindest-Versicherungssumme beträgt 25.000 Euro - maximal können Sie eine Versicherungssumme von 150.000 Euro beantragen.
Versicherbares Eintrittsalter
Sie können einen Versicherungsvertrag abschließen, wenn Sie zwischen 18 und 60 Jahre alt sind.
Versicherungsdauer / Versicherungslaufzeit / max. Endalter
Sie können die Vertragslaufzeit wahlweise mit 10 oder 15 Jahren vereinbaren. Maßgeblich ist dabei das maximale Endalter von 70 Jahren. Deshalb ist zum Beispiel bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren eine Laufzeit von 15 Jahren möglich, bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren dagegen nur noch eine Laufzeit von 10 Jahren.
Beitragsgarantie für die ersten 10 Jahre
Beträgt die Laufzeit Ihrer Versicherung 10 Jahre oder weniger, gilt über die gesamte Vertragslaufzeit eine garantierte Beitragsstabilität. Nach Ablauf von 10 Jahren kann der Versicherer den Beitrag einmal jährlich überprüfen und gegebenenfalls für die Zukunft anpassen. Eine Anpassung erfolgt nur, wenn sich die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen langfristig und wesentlich gegenüber der ursprünglichen Kalkulation verändert haben.
Kündigungsmöglichkeit
Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Monatsende kündigen.
Wartezeit
Für den Versicherungsschutz gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Eine versicherte Person hat keinen Versicherungsschutz, wenn der Leistungsfall innerhalb dieses Zeitraums eintritt. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag automatisch mit dem Eintritt des Leistungsfalls. Bereits gezahlte Beiträge werden vollständig zurückerstattet.
Die folgenden Diagnosen sind nicht versichert. Tritt eine dieser Diagnosen während der Wartezeit auf, besteht auch nach der Wartezeit keine Versicherungsschutz für Erkrankungen, die mit der während der Wartezeit festgestellten Diagnose in Zusammenhang stehen.
Das ist nicht versichert
Krebs:
Die Versicherung zahlt jedoch auch, wenn sich aus einer nach Ablauf der Wartezeit festgestellten Vorstufe Krebs entwickelt hat.
Bei allen Krebsarten leistet der Versicherer unabhängig von diesen Einschränkungen, wenn sich Metastasen gebildet haben.
Schlaganfall:
Herzinfarkt:
1.) Geburtsdatum
2.) Ihre Körpergröße
3.) Ihr aktuelles Gewicht
4.) Haben Sie in den letzten 12 Monaten geraucht? Rauchen umfasst den Konsum von (elektrischen) Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen sowie den Konsum von z. B. Kautabak, Schnupftabak, Wasserpfeife und Shisha. JA / NEIN
5.) Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln untersucht, beraten oder behandelt? JA / NEIN
6.) Ist bei Ihnen eine Untersuchung oder Behandlung angeraten oder beabsichtigt oder warten Sie derzeit noch auf ein ausstehendes Untersuchungsergebnis? Nicht anzugeben sind Sportverletzungen, Zahnarztbehandlungen, Schwangerschaftsuntersuchungen. JA / NEIN
7.) Wurden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen diagnostiziert oder wurden Sie aufgrund der folgenden Beschwerden untersucht, beraten oder behandelt? Ausgenommen sind (Vorsorge-) Untersuchungen, die ohne krankhaften Befund blieben und keine weitere Abklärung erfordern
JA / NEIN
-1- z. B. Krebs, Tumore, Knoten, Zysten, Polypen.
-2- z. B. Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes, Herzfehler, Herzinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Gefäßerkrankungen.
-3- z. B. Schlaganfall, Krampfanfall, neurologische Erkrankungen.
Beachten Sie auch "Wichtige Hinweise zur Beantwortung der Antragsfragen/Gesundheitsfragen (gemäß § 19 VVG)" Belehrung vorvertragliche Anzeigepflicht.

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen für den EMBEA Kritische-Krankheiten-Schutz.
Die mit einem * Symbol gekennzeichneten Anzeigen/Links sind Affiliate-Links. Erfolgt darüber ein Sale/Versicherungsabschluss, erhalten wir eine Vergütung/Provision ohne Mehrkosten für Sie. Die redaktionelle Auswahl und Bewertung der Produkte bleibt davon unbeeinflusst.