Die Invaliditätsvorsorge Barmenia
Opti5Rente bietet Ihnen eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen, Verlust von Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit, Unfällen und Krebserkrankungen.
Die Zahlung der vereinbarten Rente erfolgt, sobald einer der 5 Leistungsbausteine greift. Die Opti5Rente wird immer in voller Höhe gezahlt, egal welcher der Bausteine zutrifft. Treffen mehrere Leistungsbausteine gleichzeitig zu, wird die Rentenzahlung nur einmal fällig.
Rentenzahlung bei einer schweren Schädigung eines wichtigen
Organs, zum Beispiel Gehirn, zentrales Nervensystem, Lungen,
Herz, Nieren, Leber, schwere psychische Erkrankungen bedingt
durch Krankheit oder Unfall. HIV-Infektion - erworben während
der beruflichen Tätigkeit (z. B. medizinische Berufe) oder durch Bluttransfusion, fortgeschrittene Demenz, Creutzfeld-Jakob-Syndrom, schwere Motoneuronenerkrankung (z. B. ALS), Polio, Organtransplantation, schwere Verbrennungen.
Grundfähigkeiten der Kategorie A
Rentenzahlung bei Verlust einzelner definierter Grundfähigkeiten
(bei Top- und Premium-Schutz)
Grundfähigkeiten der Kategorie B
Sobald der Umfang der Einschränkungen nach Kategorie B 75 Punkte beträgt, wird die Opti5Rente gezahlt (bei Top- und Premium-Schutz).
Bereits ab Pflegegrad 2 der Pflegepflichtversicherung (bei Top-
und Premium-Schutz) kommt die Barmenia Opti5Rente zur Auszahlung. Die Einstufung erfolgt dabei durch den Medizinischen Dienst der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) oder durch Medicproof der Privaten Pflegeversicherung (PPV).
Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 % kommt die Opti5Rente zur Auszahlung.
Stark verbesserte Gliedertaxe, z. B.:
Sobald eine Krebserkrankung eintritt, wird bei der Opti5Rente die vereinbarte Rente gezahlt. Da es je nach Krebserkrankung durchaus gute Heilungschancen gibt, ist dieser Baustein zeitlich befristet. Krebserkrankungen werden nach einem internationalen Standard in vier Stadien/Grade klassifiziert. Je nach Stadium/Grad wird die Rente entsprechend lang gezahlt:
Rentendauer bei Krebserkrankung
Grad/Stadium I max. 6 Monate
Grad/Stadium II und Blutkrebs, Schweregrad I max. 12 Monate Grad/Stadium III und Blutkrebs, Schweregrad II max. 36 Monate Grad/Stadium IV bis Endalter 67 oder lebenslang
Wichtiger Hinweis: Sind bei einer Krebserkrankung zugleich die Leistungsvoraussetzungen für die Organrente, Grundfähigkeitenrente oder Pflegerente erfüllt, so wird die Rentenleistung nach den Regelungen der zutreffenden Leistungsart erbracht. Führt eine Krebserkrankung beispielsweise zu Funktionsbeeinträchtigungen von Organen oder Organ(teil)entnahmen und werden damit die Voraussetzungen für die Organrente erfüllt, so erfolgt eine maximal lebenslange* Rentenzahlung aus der Organrente.
* bei vereinbarter maximal lebenslanger Rentenbezugsdauer (bei Vertragsabschluss kann auch eine Rentenbezugsdauer bis zum 67. Lebensjahr gewählt werden).
Als Leistungsfall gilt bei der Barmenia Opti5Rente der Eintritt einer Krebserkrankung (bösartige, maligne Tumoren). Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachstum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegendes Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
Ausgeschlossen sind: – alle Carcinoma-in-situ (TIS), – Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3, – sowie alle Hautkrebserkrankungen der Stadien I und II. Als Krebserkrankungen gelten solche Erkrankungen, die entsprechend der Definition der "TNM classification of malignant tumours, sixth edition" der International Union Against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I-IV) sind. Diese Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung. Tumoren des Gehirns werden wie Krebserkrankungen im Sinne von Ziffer 2.4.1.1 der Vers.-Bedingungen berücksichtigt. Diese Tumoren werden entsprechend der WHO (World Health Organisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of the Central Nervous System) nicht in Stadien, sondern in die "Grade" (Schweregrade) I bis IV eingeteilt. Lymphknotenkrebs: Als Leistungsfall gilt unter den nachfolgenden Voraussetzungen der Eintritt einer Lymphknotenkrebserkrankung. Unter diesen Begriff fallen alle Tumorformen des Lymphsystems einschließlich Lymphome und Morbus Hodgkin. Die Krebserkrankungen der Lymphknoten werden je nach Ausprägung in 4 Stadien eingeteilt. Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- oder unterhalb des Zwerchfells, Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen ober- oder unterhalb des Zwerchfells, Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells, Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen (z. B. Leber, Knochenmark). Blutkrebs: Als Leistungsfall gilt unter den nachfolgenden Voraussetzungen der Eintritt einer Blutkrebserkrankung. Als Blutkrebs im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten alle Tumorformen des Blutes und der blutbildenden Organe einschließlich Leukämie. Die Blutkrebserkrankungen werden je nach Ausprägung in 2 Grade eingeteilt. Schweregrad I: Blutkrebserkrankung ohne Stammzell- und/oder Knochenmarktransplantation. Schweregrad II: Blutkrebserkrankung mit Stammzell- und/oder Knochenmarktransplantation. Krebserkrankungen, die nicht in Stadien oder Grade entsprechend der "TNM classification of malignant tumours, sixth edition" der International Union Against Cancer (UICC) eingeteilt sind, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Regelungen der Organrente, der Grundfähigkeitenrente oder der Pflegerente verrentet.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Zahlung im Versicherungsfall sowie den Leistungs-Ausschlüssen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen zur Barmenia Opti5Rente Top + Premiumschutz.
Auf einen Blick | Produktbeschreibung Barmenia Opti5Rente |
Tarif-Art |
Versichert ist eine monatliche Rente, wenn bestimmte Erkrankungen, eine unfallbedingte Invalidität, bestimmte sonstige dauerhafte und irreversible Gesundheitsbeeinträchtigungen oder eine Pflegebedürftigkeit eintreten. |
Mindest-Versicherungssumme | versicherte mtl. Rente mindestens 500 Euro |
Höchst-Versicherungssumme | versicherte mtl. Rente maximal 3.000 Euro |
Todesfall-Leistung |
Als zusätzlicher Baustein kann eine Rentengarantie gewählt werden. Folgende Leistungen enthält die "Opti5Plus" - Premium-Schutz:
Rentenfortzahlung bis zu 10 Jahre nach dem Tod der versicherten Person und einmalige Todesfall-Kapitalleistung bei Tod der versicherten Person in Höhe von 12 Monatsrenten |
Tarifkalkulation | Die Opti5Renten-Tarife sind mit gleichbleibenden Prämien bis zum Rentenalter kalkuliert. Bei der Opti5Rente gibt es keine Berufsgruppen-Spezifische Beitragskalkulation (wie z. B. bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung), d. h. körperlich und kaufmännisch Tätige zahlen den selben mtl. Versicherungsbeitrag. |
Wartezeit | Eine Leistung aus der Organrente, Grundfähigkeitenrente oder Krebsrente ist möglich für die Folgen von Erkrankungen, die nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten, vom Vertragsbeginn gerechnet, erstmals aufgetreten sind. Für Leistungsansprüche auf Grund von Multiple Sklerose beträgt die Wartezeit 12 Monate. |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja - Sie haben weltweit Versicherungsschutz |
Beitragsfreistellung: - bei Arbeitsunfähigkeit - bei Arbeitslosigkeit |
Ja - Werden Sie im Vertragsverlauf arbeitslos, führt der Versicherer den gesamten Vertrag für bis zu 6 Monate beitragsfrei weiter (Bei Arbeitsunfähigkeit erfolgt keine Beitragsfreistellung) - Für die versicherte Person, für die der Versicherer eine Rente zahlt, wird der Versicherungsschutz für die Dauer dieser Leistung beitragsfrei gestellt. |
Genetische Vorbelastung | Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG fragt bei Antragstellung nicht nach Krebserkrankungen in der Familie |
Gesundheitsprüfung Gesundheitsfragen |
Gesundheitsfragen: 1.) Anzahl Unfälle mit stationärer Behandlung (>24Std.) in den letzten 5 Jahren: 2.) Liegt ein Bescheid zur Invalidität oder Behinderung vor? 3.) bezieht, bezog oder beantragt(e) die zu versichernde Person Leistungen wegen Berufs-, Erwerbsunfähigkeit oder besteht/bestand ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)? 4.) Merkzeichen aus Behindertenausweis: 5.) Bestehen zurzeit Krankheiten, Beschwerden oder Gesundheitsstörungen oder bestanden innerhalb der letzten 5 Jahre Krankheiten, Beschwerden oder Gesundheitsstörungen, die eine Behandlungsdauer über einen Zeitraum von mehr als 14 Kalendertagen erforderlich machten oder bestanden innerhalb der letzten 5 Jahre Krankheiten, Beschwerden oder Gesundheitsstörungen, die eine Medikamenteneinnahme über einen Zeitraum von länger als 4 Wochen erforderlich machten (Verhütungsmittel sind nicht zu berücksichtigen) oder bestanden innerhalb der letzten 10 Jahre Krankheiten, Beschwerden oder Gesundheitsstörungen, die einen Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalt oder eine ambulante Operation erforderlich machten? |
Mindestlaufzeit | 2 Jahre - ab dem 2. Versicherungsjahr haben Sie ein monatliches Kündigungsrecht |
Kinder-Mitversicherung |
Nein - eine kostenlose Kinder-Mitversicherung ist nicht möglich (Mindest-Eintrittsalter 18 Jahre) |
Finanzielle Leistungen Versicherungs-Leistungen |
Es besteht ein Anspruch auf Rentenleistung, sobald die Voraussetzungen für mindestens eine der folgenden Leistungsarten erfüllt sind: Organrente bei einer schweren Schädigung eines wichtigen Organs (z. B. Gehirn, zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz oder Leber) oder bei Vorliegen bestimmter schwerer Erkrankungen; Grundfähigkeitenrente bei Verlust einzelner definierter Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Hören, Sprechen, Orientierung und bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates); Pflegerente bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 der Pflegepflichtversicherung (bei TOP- und PREMIUM-Schutz); Unfallrente ab einer 50 %igen Invalidität durch einen Unfall; Krebsrente bei Feststellung einer Krebserkrankung - hierbei wird die Rente je nach Schweregrad maximal lebenslang* gezahlt (*bei vereinbarter maximal lebenslanger Rentenbezugsdauer); |
Mindest-Eintrittsalter | 18 Jahre |
Höchst-Eintrittsalter | 58 Jahre |
Versicherbares Höchstendalter | Bei vereinbartem Leistungsbezug bis Alter 67 endet der Vertrag – ohne dass es einer Kündigung bedarf – spätestens mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet. |
Versicherbare Rentenbezugsdauer | bei Vertragsabschluss kann eine Rentenbezugsdauer bis zum 67. Lebensjahr - alternativ auch eine lebenslange Rentenbezugsdauer gewählt werden. |
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen Barmenia-Invaliditäts-Versicherung (Opti5Rente / Opti5Rente Top-Schutz / Opti5Rente Premium Schutz) der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG.