Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ?

Mit einer Sterbegeldversicherung kann man sinnvoll vorsorgen und die Finanzierung der Bestattungskosten absichern. Sterbegeldversicherungen können ohne Gesundheitsfragen bis ins hohe Alter abgeschlossen werden und sind daher auch für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine sinnvolle Möglichkeit für die Absicherung der Beerdigungskosten.

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung jederzeit ohne Gesundheitsfragen möglich. Auch im Fall einer schweren Krankheit wie Krebs können Sie Ihre Angehörigen damit auch kurzfristig absichern.

Durch den Wegfall der Gesundheitsfragen werden bei Vertragsabschluss entsprechende Wartezeiten für die Auszahlung der vollen Versicherungssumme vereinbart. Kommt es während der vertraglich vereinbarten Wartezeit zum Todesfall des Versicherungsnehmers, werden je nach Zeitspanne zwischen Vertragsbeginn und Todeszeitpunkt entsprechende Teilsummen gestaffelt an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Wartezeit variiert je nach Versicherer und Sterbegeldversicherung und bewegt sich in einem zeitlichen Rahmen zwischen 6, 12, über 24 bis zu 36 Monaten.

Sterbegeldversicherung ohne Wartezeiten

Sterbegeldversicherungen können mit oder ohne Wartezeit abgeschlossen werden. Bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit ist der Vertragsabschluss an die Beantwortung von Gesundheitsfragen gebunden. Bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit besteht nach erfolgreichem Vertragsabschluss im Todesfall der sofortige Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.


GE-BE-IN Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung GE-BE-IN ohne Wartezeit

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Die GE-BE-IN Versicherungen VVaG ist eine deutsche Sterbekasse mit Sitz in Bremen in der Rechtsform des Versicherungsvereins und ausschließlich ihren versicherten Mitgliedern verpflichtet. Alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zugute. 

Die Sterbegeld-Tarife der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung mit  laufender Beitragszahlung sind mit einem Garantiezins von 2,25 % kalkuliert - der Tarif E03 gegen Einmalbeitrag ist mit einem Garantiezins von 1.75  kalkuliert! 

Die GE-BE-IN Sterbegeldversicherung wird bei laufender Beitragszahlung mit und ohne Wartezeit angeboten, bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt. Alternativ kann auch eine Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag mit einer Wartezeit von 3 Jahren (ohne Unfallzusatzversicherung) abgeschlossen werden.


Sterbegeldversicherung GE-BE-IN ohne Wartezeit

Der Sterbegeld Tarif C 03 der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung ist ohne Wartezeit - Versicherungsschutz besteht ab dem Vertragsbeginn, es gibt keine Wartezeit! Bei der Antragstellung ist eine einfache Erklärung zum Gesundheitszustand erforderlich. Bei einem Unfalltod wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, sofern das Mitglied zum Eintritt des Versicherungsfalls beitragspflichtig war und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Beitragszahlung ist möglich bis zum 50., 65., 70. oder 85. Lebensjahr. 

Sterbegeldversicherung GE-BE-IN ohne Gesundheitsprüfung

Beim Sterbegeld Tarif C 04 der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung kann jeder ab Alter 18 Jahre bis zum 70. Lebensjahr bei der GE-BE-IN ohne Gesundheitsfragen versichertes Mitglied werden. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Im Todesfall wird nach Ablauf einer dreijährigen Wartezeit die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Tritt der Sterbefall innerhalb der vereinbarten Wartezeit ein, erfolgt eine gestaffelte Leistung. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, sofern das Mitglied zum Eintritt des Versicherungsfalls beitragspflichtig war und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

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GE-BE-IN Sterbegeldversicherung mit Wartezeit - gestaffelte Leistung

Bei der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung Tarif C 04 wird im Todesfall nach dem Ablauf einer dreijährigen Wartezeit die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Tritt der Sterbefall innerhalb der Wartezeit ein, erfolgt eine gestaffelte Leistung:

  • 1. bis 6. Monat - keine Leistung
  • 7. bis 12. Monat - Rückerstattung der Beiträge
  • 13. bis 24. Monat - 1/3 der vereinbarten Versicherungssumme
  • 25. bis 36. Monat - 2/3 der vereinbarten Versicherungssumme
  • ab dem 37. Monat die volle Versicherungssumme

Bei einem Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, sofern das Mitglied zum Eintritt des Versicherungsfalls beitragspflichtig war und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

GE-BE-IN Sterbeversicherung Vergleich

Sterbegeldversicherung Einmalzahlung

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Sterbegeldversicherung gegen Einmalzahlung

Beim GE-BE-IN Sterbegeld Tarif E 03 gegen Einmalzahlung wird im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt, sofern die Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn abgelaufen ist. Eine Erklärung zum Gesundheitszustand ist nicht erforderlich. Tritt der Todesfall vor Ablauf der Wartezeit ein, wird der Einmalbeitrag zurückerstattet:

  • Monat 0 - 12  -  Erstattung des Einmalbeitrages
  • Monat 13 - 36 - Erstattung des Einmalbeitrages zzgl. 1,75 % Zinsen (zeitanteilig)

Eine Unfalltodzusatzversicherung ist im Tarif E 03 nicht enthalten.

GE-BE-IN Kinderzusatzversicherung

Bei der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung kann die Kinderzusatzversicherung im Rahmen der Versicherung eines Elternteils abgeschlossen werden. Sie ist auf 5.000 Euro begrenzt und darf die Versicherungssumme eines Elternteils nicht überschreiten. Es können nur gesunde Kinder versichert werden, bei Antragstellung ist daher eine Erklärung zum Gesundheitszustand erforderlich. Der Versicherungsschutz beginnt bei Vertragsabschluss und ist ohne Wartezeit.


Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der GE-BE-IN Versicherungen VVaG.


SOLIDAR Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Die SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG ist eine deutsche Sterbekasse mit Sitz in Bochum in der Rechtsform des Versicherungsvereins und ausschließlich ihren versicherten Mitgliedern verpflichtet. Alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zugute. Die Tarife der SOLIDAR Sterbegeldversicherung sind mit einem Garantiezins von 1,75 % p.a. kalkuliert! Dies ist der Zinssatz, zu dem sich die Sparanteile der Versicherungsbeiträge verzinsen. Die über diesen Garantiezins hinaus erwirtschafteten Überschüsse fließen in die Überschussbeteiligung und erhöhen die künftige Ablaufleistung.

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Solidar Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Bei der SOLIDAR Sterbegeldversicherung kann jeder bis zum 75. Lebensjahr ohne eine Gesundheitsprüfung Mitglied werden. Die Tarife der SOLIDAR Sterbekasse bieten eine clevere Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen an. Anstatt einer generellen Wartezeit haben sie eine gestaffelte Aufbauzeit, somit ist auch im fortgeschrittenen Lebensalter eine hochwertige Sterbegeldvorsorge möglich. Bei laufender Beitragszahlung entfällt die Wartezeit bei Tod infolge eines Unfalls.

Wartezeit - gestaffelte Aufbauzeit

Anstatt einer generellen Wartezeit haben die Sterbegeld-Tarife 18 + 19 der SOLIDAR Sterbegeldversicherung eine 3 jährige Wartezeit mit gestaffelter Leistung:

  • 1. bis 6. Monat - keine Versicherungsleistung
  • 7. bis 12. Monat - Rückerstattung der gezahlten Beiträge
  • 13. bis 24. Monat - 1/3 der Versicherungssumme, mindestens die gezahlten Beiträge
  • 25. bis 36. Monat - 2/3 der Versicherungssumme, mindestens die gezahlten Beiträge

Bei laufender Beitragszahlung entfällt die Wartezeit bei Tod infolge eines Unfalls.

  

Beim Tarif EB (Einmalbeitrag) gilt eine dreijährige Wartezeit mit folgender gestaffelter Leistung: 

  • 1. bis 12. Monat - Rückerstattung des gezahlten Einmalbeitrages
  • 13. bis 24. Monat - 80 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
  • 25. bis 36. Monat - 90 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
Solidar Sterbegeldversicherung

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Sterbegeldversicherung mit Unfallzusatzversicherung

Sofern die versicherte Person aufgrund eines Unfalls verstirbt, besteht unabhängig von der Wartezeit ein sofortiger Versicherungsschutz. Stirbt das Mitglied nach Vollendung des 14. und vor dem Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte das 75. Lebensjahr, in Tarif 19 das 65. Lebensjahr, vollendet, infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis, zahlt die SOLIDAR Sterbegeldversicherung die doppelte Versicherungssumme aus.

Kindermitversicherung

In den SOLIDAR Sterbegeld-Tarifen 18 und 19 können Sie Ihre Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres jeweils bis zur Höhe der vom Hauptversicherten abgeschlossenen Versicherungssumme mitversichern. Im Sterbegeld-Tarif EB gegen Einmalzahlung ist die Kindermitversicherung nicht möglich.

Sterbegeldversicherung Einmalbeitrag

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Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG.


BVaG Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung Einmalzahlung

Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) ist eine Sterbegeldversicherung mit Sitz in Bochum. Die BVaG ist eine Sterbekasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins - alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zugute. Bei der BVaG Sterbeldversicherung kann jeder ohne Gesundheitsprüfung bis zum 75,5 Lebensjahr Mitglied werden, Ihre Kinder können Sie beitragsfrei bis zum 14. Lebensjahr mitversichern. Der Versicherungsschutz gilt in Höhe der Sterbegeldversicherung, die Sie für sich abgeschlossen haben. Dieser Zusatzschutz gilt für leibliche Kinder und ebenso für Enkel, Adoptiv- und Patenkinder.

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Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung - Wartezeit 6 Monate für Eintrittsalter bis 49 Jahre

Ein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht nur für Mitglieder, die dem Verein mindestens 6 Monate angehört haben  =  Wartezeit 6 Monate. Eine Gesundheitsprüfung entfällt! Sie ist für keinen der BVaG Sterbegeld-Tarife erforderlich.

Wartezeit für Eintrittsalter ab 50 Jahre

Bei den Sterbegeldversicherungen der Tarife CLASSIC und COMPACT mit einem Eintrittsalter von mindestens 50 Jahren wird im Versicherungsfall fällig:

  • im 1. Versicherungsjahr - die Summe der gezahlten Beiträge
  • im 2. Versicherungsjahr - die Summe der gezahlten Beiträge oder ein Drittel der vollen Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag
  • im 3. Versicherungsjahr - die Summe der gezahlten Beiträge oder zwei Drittel der vollen Versicherungssumme, jeweils der höhere Betrag

Bei Sterbegeldversicherungen des Tarif Einmal (Einmalbeitrag) wird im Versicherungsfall fällig:

  • im 1. Versicherungsjahr - die Summe des gezahlten Einmalbeitrages
  • im 2. Versicherungsjahr - 80 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch der gezahlte Einmalbeitrag
  • im 3. Versicherungsjahr - 90 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch der gezahlte Einmalbeitrag 

Bei Unfalltod wird jedoch immer die volle Versicherungssumme fällig, das heißt die obigen Wartezeiten entfallen bei Tod infolge eines Unfalls.

BVaG Sterbegeldversicherung

Doppelte Versicherungsleistung bei Unfalltod

Die BVaG Sterbegeldversicherung bietet ihren Mitgliedern eine attraktive Zusatzoption: die Verdoppelung der vereinbarten Versicherungsleistung im Falle eines Unfalltodes. Ab 3 Cent monatlich zur Unfallvorsorge! Je 500 Euro Versicherungssumme zahlen Sie 3 Cent monatlich (bei einer Versicherung über 5.000 Euro beispielsweise 30 Cent). Dafür verdoppelt sich die vereinbarte Versicherungssumme bei einem Unfalltod.

Kostenlose Kindermitversicherung

Bei der BVaG Sterbekasse können Sie Ihre Kinder, Enkel- und Patenkinder in den Sterbegeld-Tarifen CLASSIC und COMPACT bis zum 14. Lebensjahr beitragsfrei mitversichern. 

Der Versicherungsschutz gilt in der Höhe der Sterbegeldversicherung, die Sie für sich abgeschlossen haben. Und wenn das Kind dann 14 Jahre alt ist? Ganz einfach: Sie entscheiden, ob Sie zukünftig die Übernahme in eine eigenständige Hauptversicherung wünschen.

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Sterbegeldversicherung Wartezeit 6 Monate
BVaG Sterbegeldversicherung - Angebot berechnen

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen des Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG.