Deutsche Familienversicherung bietet mit DFV AmbulantSchutz nicht nur eine Krebsversicherung, sondern einen ambulanten Rundumschutz für Arztbesuche.
Der Deutsche Familienversicherung AmbulantSchutz erstattet die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel und Schutzimpfungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Darüber hinaus übernimmt diese ambulante
Krankenzusatzversicherung auch Kosten von Vorsorge-Untersuchungen, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen. Sofern im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung eine schwere Krankheit, wie z. B. Krebs, Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall festgestellt wird, steht Ihnen der DFV-AmbulantSchutz in den Tarifvarianten Komfort, Premium und Exklusiv mit finanzieller Unterstützung zur Seite.
Bei besonders schweren Erkrankungen, wie z. B. Herzinfarkt oder Krebs gibt es Behandlungsmethoden, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, oder Ärzte, die nur Privatpatienten behandeln.
In den Varianten Komfort, Premium und Exklusiv erhalten Sie beim DFV AmbulantSchutz zusätzlich eine je nach Tarif abgestufte finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen. Beispiel Krebserkrankung, Leistungszeit 5 Jahre: Variante Komfort 5 x 3.000 Euro / Variante Premium 5 x 6.000 Euro / Variante Exklusiv 5 x 12.000 Euro.
Ihre Versicherungsangelegenheiten können Sie überall und jederzeit digital online erledigen - egal, ob Beratung, Vertragsabschluss oder Dokumentenverwaltung. Und im Schaden- und Leistungsfall einfach Rechnung fotografieren und per Smartphone versenden.
Übrigens: Die Deutsche Familienversicherung fragt bei der Antragsstellung nicht nach Krebserkrankungen in der Familie!
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Sie haben die Wahl zwischen 4 Tarifvarianten: die Basis-Tarif-Variante leistet für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen. In den Varianten Komfort, Premium und Exklusiv erhalten Sie zusätzlich eine, je nach Tarif abgestufte, finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen.
Für Kinder kann ab Geburt der DFV-AmbulantSchutz in den Tarifvarianten Basis, Komfort, Premium und Exklusiv für einen Monatsbeitrag in Höhe von 5,52 Euro (Basis) / 7,41 Euro (Komfort) / 9,31 Euro (Premium) / 13,10 Euro (Exklusiv) abgeschlossen werden.
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Beim DFV AmbulantSchutz gibt es keine Wartezeiten - Sie genießen zudem weltweiten Versicherungsschutz.
Bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit werden Sie von der Deutsche Familienversicherung bis zu 12 Monate von der Beitragszahlung befreit und Ihr DFV AmbulantSchutz bleibt in dieser Zeit vollständig erhalten.
Die besonders schweren Krankheiten werden beim Deutsche Familienversicherung DFV AmbulantSchutz nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (kurz: ICD-10, Version 2016) durch die entsprechenden ICD-10 Codes (Diagnoseschlüssel) definiert. Untergliederung der besonders schweren Krankheiten nach ICD-10, Version 2016:
ICD-Code (Gruppe) / Diagnose
C00 - C97 Bösartige Neubildungen
D33 Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems
I21 - I22 Akuter oder rezidivierender Myokardinfarkt
I63 - I64 Hirninfarkt, Schlaganfall
Als besonders schwere Krankheiten, die je nach gewähltem Tarif unter den Versicherungsschutz fallen, gelten ausschließlich die nachfolgenden genannten und durch den jeweiligen ICD-Code definierten Krankheiten. ICD-Code(Gruppe)
Detaillierung C00 - C97 Bösartige Neubildungen:
C00 Bösartige Neubildung der Lippe
C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes
C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge
C03 Bösartige Neubildung des Zahnfleisches
C04 Bösartige Neubildung des Mundbodens
C05 Bösartige Neubildung des Gaumens
C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes
C07 Bösartige Neubildung der Parotis
C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen
C09 Bösartige Neubildung der Tonsille
C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx
C11 Bösartige Neubildung des Nasopharynx
C12 Bösartige Neubildung des Recessus piriformis
C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx
C14 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx
C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus
C16 Bösartige Neubildung des Magens
C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes
C18 Bösartige Neubildung des Kolons
C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang
C20 Bösartige Neubildung des Rektums
C21 Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals
C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase
C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege
C25 Bösartige Neubildung des Pankreas
C26 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Verdauungsorgane
C30 Bösartige Neubildung der Nasenhöhle und des Mittelohres
C31 Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhlen
C32 Bösartige Neubildung des Larynx
C33 Bösartige Neubildung der Trachea
C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
C37 Bösartige Neubildung des Thymus
C38 Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura
C39 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen des Atmungssystems und sonstiger intrathorakaler Organe
C40 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten
C41 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen
C43 Bösartiges Melanom der Haut
C45 Mesotheliom
C46 Kaposi-Sarkom [Sarcoma idiopathicum multiplex haemorrhagicum]
C47 Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems
C48 Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums
C49 Bösartige Neubildung sonstigen Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe
C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]
C51 Bösartige Neubildung der Vulva
C52 Bösartige Neubildung der Vagina
C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri
C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri
C55 Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet
C56 Bösartige Neubildung des Ovars
C57 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weibl.Genitalorgane
C58 Bösartige Neubildung der Plazenta
C60 Bösartige Neubildung des Penis
C61 Bösartige Neubildung der Prostata
C62 Bösartige Neubildung des Hodens
C63 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter männl. Genitalorgane
C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken
C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens
C66 Bösartige Neubildung des Ureters
C67 Bösartige Neubildung der Harnblase
C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
C69 Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde
C70 Bösartige Neubildung der Meningen
C71 Bösartige Neubildung des Gehirns
C72 Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile des Zentralnervensystems
C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse
C74 Bösartige Neubildung der Nebenniere
C75 Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen
C76 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen
C77 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten
C78 Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane
C79 Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen
C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]
C82 Follikuläres Lymphom
C83 Nicht follikuläres Lymphom
C84 Reifzellige T/NK-Zell-Lymphome
C85 Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms
C86 Weitere spezifizierte T/NK-Zell-Lymphome
C88 Bösartige immunproliferative Krankheiten
C90 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
C91 Lymphatische Leukämie
C92 Myeloische Leukämie
C93 Monozytenleukämie
C94 Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps
C95 Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps
C96 Sonstige und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes
C97 Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen
D33 Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems
I21 - I22 Akuter oder rezidivierender Myokardinfarkt
I21 Akuter Myokardinfarkt
I22 Rezidivierender Myokardinfarkt
I63 - I64 Hirninfarkt, Schlaganfall
I63 Hirninfarkt
I64 Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Zahlung im Versicherungsfall sowie den Leistungs-Ausschlüssen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Deutsche Familien Versicherung AG DFV-AmbulantSchutz.
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Auf einen Blick | Produktbeschreibung Deutsche Familienversicherung AmbulantSchutz |
Tarif-Art |
Der DFV-AmbulantSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Versichert werden kann daher nur, wer auch Versicherter in einer deutschen GKV ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. |
Mindest-Versicherungssumme |
15.000 Euro Leistungen bei Krebs (5 Jahre x 3.000 Euro pro Jahr) 3.000 Euro Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall (max. 3.000 Euro für ein Jahr) plus Erstattungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen |
Höchst-Versicherungssumme |
60.000 Euro Leistungen bei Krebs (5 Jahre x 12.000 Euro pro Jahr) 12.000 Euro Leistungen bei Hirninfarkt, Herzinfarkt, Schlaganfall (max. 12.000 Euro für ein Jahr) plus Erstattungen für Schutzimpfungen, ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Gesetzliche Zuzahlungen |
Todesfall-Leistung | Nein - keine Todesfall-Kapital-Leistung versicherbar |
Tarifkalkulation |
Der Monatsbeitrag ist altersabhängig und passt sich während der Vertragslaufzeit folgender Altersstaffelung an: Alter 0 - 20 Jahre / Alter 21 - 35 Jahre / Alter 36 - 40 Jahre / Alter 41 - 45 Jahre / Alter 46 - 55 Jahre / Alter 56 - 65 Jahre / Alter 66 - 75 Jahre / ab Alter 76 Jahre. Mit Erreichen der jeweils nächsten Altersgruppe zahlen Sie ab der nächsten Fälligkeit den neuen Monatsbeitrag. |
Wartezeit | Nein - Es gibt keine Wartezeiten |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja - Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz |
Beitragsfreistellung: - bei Arbeitsunfähigkeit - bei Arbeitslosigkeit |
Ja - Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sind Sie bis zu 12 Monate beitragsbefreit - Ihr Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit vollständig erhalten |
Genetische Vorbelastung | Deutsche Familien Versicherung DFV fragt bei Antragstellung nicht nach Krebserkrankungen in der Familie |
Gesundheitsprüfung Gesundheitsfragen |
Gesundheitsfrage: Hat die zu versichernde Person eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt, das Down-Syndrom, sind bei ihr Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten, stehen noch Untersuchungsergebnisse aus oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei ihr in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen: - Erkrankungen des Nerven-Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Angststörung, Apallisches Syndrom, Autismus, Anpassungs- oder Belastungsstörung, Burn-Out, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie, Erschöpfungszustand, Essstörung, Gehirnblutung, Hypochondrische Störung, Kinderlähmung, Koma, Lähmungen, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Phobische Störung, Pick-Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Multiples Beschwerde Syndrom, Neurasthenie, neurotische Störung, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlafapnoe, Schlaganfall, Somatisierungsstörung, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung (z.B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Zwangsstörung - Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie - Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn - Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates Arm- oder Beinamputation, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome - Tumorerkrankungen Gutartiger Tumor des Gehirns, bösartiger Tumor, Krebserkrankung des Blut- oder Lymphsystems? |
Mindestlaufzeit |
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen - es gilt keine feste Vertragslaufzeit. Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag täglich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Nehmen Sie allerdings innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch, gilt eine Sperrzeit von maximal 12 Monaten, längstens bis zum Ablauf des 30. Monats nach Versicherungsbeginn, in der die tägliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. |
Kinder-Mitversicherung |
Nein - eine kostenlose Kinder-Mitversicherung ist nicht möglich. Für Kinder kann ab Geburt ein DFV AmbulantSchutz gemäß den DFV-Versicherungsleistungen / Tarif-Baustein BASIS / KOMFORT / PREMIUM / EXKLUSIV beantragt werden |
Finanzielle Leistungen Versicherungs-Leistungen |
Versichert ist die Inanspruchnahme einer versicherten ambulanten Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfung sowie von ambulanten Heilbehandlungen aufgrund einer versicherten besonders schweren Krankheit. Tarif DFV AmbulantSchutz ersetzt ab dem Datum der gesicherten, ärztlichen Diagnose die nachgewiesenen Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen und begleitende Therapiemaßnahmen aufgrund einer nach Abschluss des Versicherungsvertrages erstmalig aufgetretenen, versicherten besonders schweren Krankheit je nach gewähltem Tarif bis zum vereinbarten Höchstbetrag pro Jahr der maßgeblichen Leistungszeit: Gutartige Neubildungen des Gehirns: 100 % - max. 3.000 Euro / 6.000 Euro / 12.000 Euro pro Jahr der Leistungszeit - die Leistungszeit beträgt 5 Jahre Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs): 100 % - max. 3.000 Euro / 6.000 Euro / 12.000 Euro pro Jahr der Leistungszeit - die Leistungszeit beträgt 5 Jahre Infarkte, Schlaganfall: 100 % -max. 3.000 Euro / 6.000 Euro / 12.000 Euro pro Jahr der Leistungszeit - die Leistungszeit beträgt 1 Jahr Gesetzliche Zuzahlungen: 100 % - max. 100 Euro pro Versicherungsjahr: - Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel (außer für Sehhilfen) sowie von einer GKV genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Schutzimpfungen: 100 % - max. 200 Euro alle 2 Versicherungsjahre: - Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) - unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen Ambulante Vorsorgeuntersuchungen: 100 % - max. 1.000 Euro alle 2 Versicherungsjahre: Als allgemeine Vorsorgeuntersuchungen gelten: - Großer Gesundheits-Check (z. B. großes Blutbild, Belastungs-EKG), Hauttyp-Bestimmung, Sonographie (Ultraschall-Untersuchung) von bis zu vier inneren Organen, Lungenfunktionsprüfung, Helicobacter-Pylori-Test, Schilddrüsen-Vorsorge, Glaukom-Vorsorge, Osteoporose-Vorsorge, Hirnleistungs-Check, Schlaganfall-Vorsorge sowie HIV-Test Als Krebsvorsorgeuntersuchungen gelten: - Große Krebsvorsorge der Frau (einschließlich Sonographie der Brust, Mammographie), Große Krebsvorsorge des Mannes (einschließlich PSA-Test zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms), Darmkrebsvorsorge sowie Hautkrebs-Screening Als Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung gelten: - Sonographie (inklusive 3D/4D) einmalig pro Schwangerschaft sowie Triple-Test einmalig pro Schwangerschaft Als Kinder- und Jugendliche- Vorsorgeuntersuchungen gelten: - Jugendliche-Vorsorgeuntersuchung J1 im 14-16. Lebensjahr (J2), Schielvorsorge; Früherkennungsuntersuchung für Kinder bis zum 7. Lebensjahr, Augen-Check: Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.-15. Lebensjahr sowie Audio-Check: Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.-15. Lebensjahr |
Mindest-Eintrittsalter | ab Geburt |
Höchst-Eintrittsalter | 100 Jahre |
Versicherbares Höchst-Endalter | Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen - es gilt keine feste Vertragslaufzeit. |
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz der Deutsche Familienversicherung AG.
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