Deutsche Familienversicherung DFV Ambulant Schutz

Deutsche Familienversicherung bietet mit DFV AmbulantSchutz nicht nur eine Krebsversicherung, sondern einen ambulanten Rundumschutz für Arztbesuche.

Deutsche Familienversicherung Zahnzusatzversicherung
Deutsche Familienversicherung DFV AmbulantSchutz

Der Deutsche Familienversicherung AmbulantSchutz erstattet die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel und Schutzimpfungen, die Ihre  gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Darüber hinaus übernimmt diese ambulante

Krankenzusatzversicherung auch Kosten von Vorsorge-Untersuchungen, die über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinausgehen. Sofern im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung eine schwere Krankheit, wie z. B. Krebs, Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall festgestellt wird, steht Ihnen der DFV-AmbulantSchutz in den Tarifvarianten Komfort, Premium und Exklusiv mit finanzieller Unterstützung zur Seite. 

Deutsche Familienversicherung Zahnzusatz DFV Ambulantschutz

Mit dem Deutsche Familienversicherung DFV AmbulantSchutz sind Sie Privatpatient bei Vorsorge und besonders schweren Erkrankungen

Bei besonders schweren Erkrankungen, wie z. B.  Herzinfarkt oder Krebs gibt es Behandlungsmethoden, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, oder Ärzte, die nur Privatpatienten behandeln.

In den Varianten Komfort, Premium und Exklusiv erhalten Sie beim DFV AmbulantSchutz  zusätzlich eine je nach Tarif abgestufte finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen. Beispiel Krebserkrankung, Leistungszeit 5 Jahre: Variante Komfort 5 x 3.000 Euro / Variante Premium 5 x 6.000 Euro / Variante Exklusiv 5 x 12.000 Euro. 


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DFV-AmbulantSchutz

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Krebsversicherung Digital

DFV Deutsche Familienversicherung Digitale Versicherung Vorsorgeuntersuchungen

Deutsche Familienversicherung bietet umfangreichen Digitalen Service für Beratung, Abschluss, Verwaltung und Leistungsregulierung!

Ihre Versicherungsangelegenheiten können Sie überall und jederzeit digital online erledigen - egal, ob Beratung, Vertragsabschluss oder Dokumentenverwaltung. Und im Schaden- und Leistungsfall einfach Rechnung fotografieren und per Smartphone versenden. 

Übrigens: Die Deutsche Familienversicherung fragt bei der Antragsstellung nicht nach Krebserkrankungen in der Familie!

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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche J 1 und J 2

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Kinder- und Jugendliche-Vorsorgeuntersuchung

Sie haben die Wahl zwischen 4 Tarifvarianten: die Basis-Tarif-Variante leistet für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen. In den Varianten Komfort, Premium und Exklusiv erhalten Sie zusätzlich eine, je nach Tarif abgestufte, finanzielle Unterstützung bei besonders schweren Erkrankungen.

Für Kinder kann ab Geburt der DFV-AmbulantSchutz in den Tarifvarianten Basis, Komfort, Premium und Exklusiv für einen Monatsbeitrag in Höhe von 5,52 Euro (Basis) / 7,41 Euro (Komfort) / 9,31 Euro (Premium) / 13,10 Euro (Exklusiv) abgeschlossen werden.


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Krankenhauszusatzversicherung
Deutsche Familienversicherung ohne Wartezeiten Beitragsbefreiung Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit

DFV AmbulantSchutz ohne Wartezeiten! Mit Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit!

Beim DFV AmbulantSchutz gibt es keine Wartezeiten - Sie genießen zudem weltweiten Versicherungsschutz.

 

Bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit werden Sie von der Deutsche Familienversicherung bis zu 12 Monate von der Beitragszahlung befreit und Ihr DFV AmbulantSchutz bleibt in dieser Zeit vollständig erhalten.


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DFV-AmbulantSchutz

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Krebsversicherung Getsurance

Voraussetzungen für DFV AmbulantSchutz Leistungen bei besonders schweren Krankheiten

Die besonders schweren Krankheiten werden beim Deutsche Familienversicherung DFV AmbulantSchutz nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (kurz: ICD-10, Version 2016) durch die entsprechenden ICD-10 Codes (Diagnoseschlüssel) definiert.  Untergliederung der besonders schweren Krankheiten nach ICD-10, Version 2016:

ICD-Code (Gruppe) / Diagnose

C00 - C97 Bösartige Neubildungen

D33 Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems

I21 - I22 Akuter oder rezidivierender Myokardinfarkt

I63 - I64 Hirninfarkt, Schlaganfall

Als besonders schwere Krankheiten, die je nach gewähltem Tarif unter den Versicherungsschutz fallen, gelten ausschließlich die nachfolgenden genannten und durch den jeweiligen ICD-Code definierten Krankheiten. ICD-Code(Gruppe)

Detaillierung C00 - C97 Bösartige Neubildungen: 

C00 Bösartige Neubildung der Lippe

C01 Bösartige Neubildung des Zungengrundes

C02 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge

C03 Bösartige Neubildung des Zahnfleisches

C04 Bösartige Neubildung des Mundbodens

C05 Bösartige Neubildung des Gaumens

C06 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes

C07 Bösartige Neubildung der Parotis

C08 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen

C09 Bösartige Neubildung der Tonsille

C10 Bösartige Neubildung des Oropharynx

C11 Bösartige Neubildung des Nasopharynx

C12 Bösartige Neubildung des Recessus piriformis

C13 Bösartige Neubildung des Hypopharynx

C14 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx

C15 Bösartige Neubildung des Ösophagus

C16 Bösartige Neubildung des Magens

C17 Bösartige Neubildung des Dünndarmes

C18 Bösartige Neubildung des Kolons

C19 Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

C20 Bösartige Neubildung des Rektums

C21 Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals

C22 Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge

C23 Bösartige Neubildung der Gallenblase

C24 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege

C25 Bösartige Neubildung des Pankreas

C26 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Verdauungsorgane

C30 Bösartige Neubildung der Nasenhöhle und des Mittelohres

C31 Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhlen

C32 Bösartige Neubildung des Larynx

C33 Bösartige Neubildung der Trachea

C34 Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge

C37 Bösartige Neubildung des Thymus

C38 Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura

C39 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen des Atmungssystems und sonstiger intrathorakaler Organe

C40 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels der Extremitäten

C41 Bösartige Neubildung des Knochens und des Gelenkknorpels sonstiger und nicht näher bezeichneter Lokalisationen

C43 Bösartiges Melanom der Haut

C45 Mesotheliom

C46 Kaposi-Sarkom [Sarcoma idiopathicum multiplex haemorrhagicum]

C47 Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems

C48 Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums

C49 Bösartige Neubildung sonstigen Bindegewebes und anderer Weichteilgewebe

C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]

C51 Bösartige Neubildung der Vulva

C52 Bösartige Neubildung der Vagina

C53 Bösartige Neubildung der Cervix uteri

C54 Bösartige Neubildung des Corpus uteri

C55 Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet

C56 Bösartige Neubildung des Ovars

C57 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weibl.Genitalorgane 

C58 Bösartige Neubildung der Plazenta

C60 Bösartige Neubildung des Penis

C61 Bösartige Neubildung der Prostata

C62 Bösartige Neubildung des Hodens

C63 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter männl. Genitalorgane

C64 Bösartige Neubildung der Niere, ausgenommen Nierenbecken

C65 Bösartige Neubildung des Nierenbeckens

C66 Bösartige Neubildung des Ureters

C67 Bösartige Neubildung der Harnblase

C68 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane

C69 Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde

C70 Bösartige Neubildung der Meningen

C71 Bösartige Neubildung des Gehirns

C72 Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile des Zentralnervensystems

C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse

C74 Bösartige Neubildung der Nebenniere

C75 Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen

C76 Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen

C77 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten

C78 Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane

C79 Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen

C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation C81 Hodgkin-Lymphom [Lymphogranulomatose]

C82 Follikuläres Lymphom

C83 Nicht follikuläres Lymphom

C84 Reifzellige T/NK-Zell-Lymphome

C85 Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms

C86 Weitere spezifizierte T/NK-Zell-Lymphome

C88 Bösartige immunproliferative Krankheiten

C90 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen

C91 Lymphatische Leukämie

C92 Myeloische Leukämie

C93 Monozytenleukämie

C94 Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps

C95 Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps

C96 Sonstige und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes

C97 Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

D33 Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems

I21 - I22 Akuter oder rezidivierender Myokardinfarkt

I21 Akuter Myokardinfarkt

I22 Rezidivierender Myokardinfarkt

I63 - I64 Hirninfarkt, Schlaganfall

I63 Hirninfarkt

I64 Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Zahlung im Versicherungsfall sowie den Leistungs-Ausschlüssen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Deutsche Familien Versicherung AG DFV-AmbulantSchutz.

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Krebsversicherung Getsurance
Deutsche Familienversicherung DFV AmbulantSchutz Vorsorgeleistungen Produktbeschreibung
Deutsche Familienversicherung Krankenzusatzversicherung AmbulantSchutz
Auf einen Blick Produktbeschreibung Deutsche Familienversicherung AmbulantSchutz
Tarif-Art

Der DFV-AmbulantSchutz ist eine private Krankenzusatzversicherung. Der Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Versichert werden kann daher nur, wer auch Versicherter in einer deutschen GKV ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Mindest-Versicherungssumme

15.000 Euro Leistungen bei Krebs (5 Jahre x 3.000 Euro pro Jahr) 

3.000 Euro Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall (max. 3.000 Euro für ein Jahr) plus Erstattungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Gesetzliche Zuzahlungen

Höchst-Versicherungssumme

60.000 Euro Leistungen bei Krebs (5 Jahre x 12.000 Euro pro Jahr)

12.000 Euro Leistungen bei Hirninfarkt, Herzinfarkt, Schlaganfall (max. 12.000 Euro für ein Jahr) plus Erstattungen für Schutzimpfungen, ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Gesetzliche Zuzahlungen

Todesfall-Leistung Nein - keine Todesfall-Kapital-Leistung versicherbar
Tarifkalkulation

Der Monatsbeitrag ist altersabhängig und passt sich während der Vertragslaufzeit folgender Altersstaffelung an:

Alter 0 - 20 Jahre / Alter 21 - 35 Jahre / Alter 36 - 40 Jahre / Alter 41 - 45 Jahre / Alter 46 - 55 Jahre / Alter 56 - 65 Jahre / Alter 66 - 75 Jahre / ab Alter 76 Jahre. Mit Erreichen der jeweils nächsten Altersgruppe zahlen Sie ab der nächsten Fälligkeit den neuen Monatsbeitrag. 

Wartezeit Nein - Es gibt keine Wartezeiten
Weltweiter Versicherungsschutz Ja - Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz

Beitragsfreistellung:

- bei Arbeitsunfähigkeit 

- bei Arbeitslosigkeit

Ja - Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sind Sie bis zu 12 Monate beitragsbefreit - Ihr Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit vollständig erhalten
Genetische Vorbelastung Deutsche Familien Versicherung DFV fragt bei Antragstellung nicht nach Krebserkrankungen in der Familie

Gesundheitsprüfung

Gesundheitsfragen

Gesundheitsfrage:

Hat die zu versichernde Person eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt, das Down-Syndrom, sind bei ihr Operationen, Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlungen vorgesehen oder angeraten, stehen noch Untersuchungsergebnisse aus oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei ihr in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:

- Erkrankungen des Nerven-Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs

Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Angststörung, Apallisches Syndrom, Autismus, Anpassungs- oder Belastungsstörung, Burn-Out, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie, Erschöpfungszustand, Essstörung, Gehirnblutung, Hypochondrische Störung, Kinderlähmung, Koma, Lähmungen, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Phobische Störung, Pick-Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Multiples Beschwerde Syndrom, Neurasthenie, neurotische Störung, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlafapnoe, Schlaganfall, Somatisierungsstörung, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung (z.B. Alkoholismus, Medikamenten-, Spiel- oder Drogensucht), Wahnhafte Störung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen, Zwangsstörung

- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen  Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie

- Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion

Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge oder Bronchien, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn

- Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates

Arm- oder Beinamputation, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome

- Tumorerkrankungen

Gutartiger Tumor des Gehirns, bösartiger Tumor, Krebserkrankung des Blut- oder Lymphsystems? 

Mindestlaufzeit

Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen - es gilt keine feste Vertragslaufzeit. Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag täglich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Nehmen Sie allerdings innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn eine Leistung in Anspruch, gilt eine Sperrzeit von maximal 12 Monaten, längstens bis zum Ablauf des 30. Monats nach Versicherungsbeginn, in der die tägliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. 

Kinder-Mitversicherung

Nein - eine kostenlose Kinder-Mitversicherung ist nicht möglich. 

Für Kinder kann ab Geburt ein DFV AmbulantSchutz gemäß den DFV-Versicherungsleistungen / Tarif-Baustein BASIS / KOMFORT / PREMIUM / EXKLUSIV beantragt werden

Finanzielle Leistungen

Versicherungs-Leistungen

Versichert ist die Inanspruchnahme einer versicherten ambulanten Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfung sowie von ambulanten Heilbehandlungen aufgrund einer versicherten besonders schweren Krankheit. Tarif DFV AmbulantSchutz ersetzt ab dem Datum der gesicherten, ärztlichen Diagnose die nachgewiesenen Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen und begleitende Therapiemaßnahmen aufgrund einer nach Abschluss des Versicherungsvertrages erstmalig aufgetretenen, versicherten besonders schweren Krankheit je nach gewähltem Tarif bis zum vereinbarten Höchstbetrag pro Jahr der maßgeblichen Leistungszeit:

Gutartige Neubildungen des Gehirns: 100 % - max. 3.000 Euro / 6.000 Euro / 12.000 Euro pro Jahr der Leistungszeit - die Leistungszeit beträgt 5 Jahre

Bösartige Neubildungen (z. B. Krebs): 100 % - max. 3.000 Euro / 6.000 Euro / 12.000 Euro pro Jahr der Leistungszeit - die Leistungszeit beträgt 5 Jahre

Infarkte, Schlaganfall: 100 % -max. 3.000 Euro / 6.000 Euro / 12.000 Euro pro Jahr der Leistungszeit - die Leistungszeit beträgt 1 Jahr

Gesetzliche Zuzahlungen: 100 % - max. 100 Euro pro Versicherungsjahr:

- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel (außer für Sehhilfen) sowie von einer GKV genehmigte Hin- und Rückfahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung.

Schutzimpfungen: 100 % - max. 200 Euro alle 2 Versicherungsjahre:

- Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO)

- unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen: 100 % - max. 1.000 Euro alle 2 Versicherungsjahre:

Als allgemeine Vorsorgeuntersuchungen gelten:

- Großer Gesundheits-Check (z. B. großes Blutbild, Belastungs-EKG), Hauttyp-Bestimmung, Sonographie (Ultraschall-Untersuchung) von bis zu vier inneren Organen, Lungenfunktionsprüfung, Helicobacter-Pylori-Test, Schilddrüsen-Vorsorge, Glaukom-Vorsorge, Osteoporose-Vorsorge, Hirnleistungs-Check, Schlaganfall-Vorsorge sowie HIV-Test

Als Krebsvorsorgeuntersuchungen gelten:

- Große Krebsvorsorge der Frau (einschließlich Sonographie der Brust, Mammographie), Große Krebsvorsorge des Mannes (einschließlich PSA-Test zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms), Darmkrebsvorsorge sowie Hautkrebs-Screening

Als Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung gelten:

- Sonographie (inklusive 3D/4D) einmalig pro Schwangerschaft sowie Triple-Test einmalig pro Schwangerschaft

Als Kinder- und Jugendliche- Vorsorgeuntersuchungen gelten:

- Jugendliche-Vorsorgeuntersuchung J1 im 14-16. Lebensjahr (J2), Schielvorsorge; Früherkennungsuntersuchung für Kinder bis zum 7. Lebensjahr, Augen-Check: Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.-15. Lebensjahr sowie Audio-Check: Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.-15. Lebensjahr

Mindest-Eintrittsalter ab Geburt
Höchst-Eintrittsalter 100 Jahre
Versicherbares Höchst-Endalter Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen - es gilt keine feste Vertragslaufzeit.

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz der Deutsche Familienversicherung AG.

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Anhang zu den Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingen für die ambulante Ktankenzusatzversicherung AmbulantSchutz
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Versicherungsbedingungen DFV AmbulantSchutz
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Deutsche Familienversicheurng Solvabilität und Finanzlage 2022
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Deutsche Familienversicherung Geschäftsbericht 2022
Konzerngeschäftsbericht DFV Deutsche Familienversicherung AG
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Geschäftsbericht 2020 Deutsche Familienversicherung DFV
Geschäftsbericht Deutsche Familienversicherung AG

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